Fragen und Antworten: „Umsiedlung“ oder „Völkermord“?

Istanbul/Berlin (dpa) - Vor hundert Jahren begannen die Massaker, denen im Osmanischen Reich bis zu 1,5 Millionen Armenier zum Opfer fielen. Im Zentrum steht heute die Frage, ob man - wie die Armenier fordern - von Völkermord sprechen soll.

Fragen und Antworten: „Umsiedlung“ oder „Völkermord“?
Foto: dpa

Oder ob der Begriff - wie die Türken verlangen - vermieden werden sollte. Dazu einige Fragen und Antworten:

Wie war die Lage im Osmanischen Reich?

Zu Beginn des Ersten Weltkriegs lebten im Osmanischen Reich nach Schätzungen zwischen 2 und 2,5 Millionen Armenier. Sie gerieten in den Verdacht, mit dem Feind gemeinsame Sache zu machen und den osmanischen Truppen in den Rücken fallen zu wollen. Am 24. April 1915 begannen die Festnahmen in Konstantinopel (heute Istanbul). Führende Armenier wurden deportiert. Bald darauf wurden die Deportationen auf andere Siedlungsgebiete ausgedehnt. Nach armenischen Angaben kamen 1,5 Millionen Menschen ums Leben. Die Türkei geht von deutlich weniger Toten aus.

Wer bezeichnet die Vernichtung der Armenier als Völkermord?

Seit jeher tun es die Armenier. 1987 stufte auch das Europaparlament die Tragödie als Völkermord ein und forderte die Regierung in Ankara auf, dies ebenfalls anzuerkennen. Entsprechende Resolutionen verabschiedeten auch die Parlamente von etwa einem Dutzend Staaten, darunter Frankreich, Schweden, die Niederlande, Belgien und die Schweiz. Papst Franziskus bezeichnete vor wenigen Tagen die Massaker im Jahr 1915 als den „ersten Völkermord im 20. Jahrhundert“. Die Türkei bestreitet jedoch, dass es einen Genozid gegeben habe.

Wie argumentiert die Türkei?

Aus Sicht der türkischen Regierung existiert „kein authentischer Beweis, der die Behauptung unterstützt, dass es einen vorsätzlichen Plan gab, Armenier zu vernichten“. Ankara dementiert nicht, dass unschuldige Armenier ums Leben kamen, und gedenkt der Toten „mit Respekt“. Die Regierung argumentiert aber, dass in den Kriegswirren damals „osmanische Bürger verschiedener ethnischer und religiöser Zugehörigkeit“ starben. Sie wehrt sich dagegen, „die Verantwortung nur dem türkischen Volk zuzuschreiben“, und fordert eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung der „Umsiedlung“ und ihrer Folgen.

Seit wann wird in Deutschland von „Völkermord“ gesprochen?

Noch eine Woche vor dem Gedenktag war die Einstufung der Massaker als Völkermord in einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD für den Bundestag nicht zu finden. Grund war die Sorge der Bundesregierung vor einer weiteren Belastung der Beziehungen zu Ankara. Jetzt heißt es darin - einigermaßen verklausuliert -, das Schicksal der Armenier stehe beispielhaft für „Völkermorde“ im 20. Jahrhundert. Diese Position hat auch die Bundesregierung übernommen. Bundespräsident Joachim Gauck und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wurden deutlicher. Beide nennen das Geschehen nun ohne Umschweife Völkermord.

Welche Rolle spielte das Deutsche Kaiserreich?

Das Deutsche Kaiserreich war der engste Verbündete des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg. Belegt ist, dass deutsche Militärs und Diplomaten von den Massakern wussten und sie oftmals sogar guthießen. Trotz ihres Einflusses in Konstantinopel unternahm die Reichsregierung aber nichts, um die Gräueltaten zu stoppen. Der Autor und Journalist Jürgen Gottschlich warf Deutschland in seinem gleichnamigen Buch „Beihilfe zum Völkermord“ vor.

Was würde eine Anerkennung als Völkermord für Armenien bedeuten?

Für die armenische Führung ist es vor allem eine Frage des Respekts für Hunderttausende Opfer. Armenien verlangt, dass sich die Türkei ihrer Vergangenheit stellt und Verantwortung übernimmt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich die christlich geprägte Südkaukasusrepublik und der EU-Beitrittskandidat versöhnen und der Handel zwischen den Nachbarländern wieder aufgenommen werden kann.

Sind Reparationsforderungen aus Armenien zu erwarten?

Von offizieller Seite spielen Forderungen nach Wiedergutmachung keine Rolle. Dennoch wären Reparationsklagen vor allem gegen die Türkei von Privatpersonen, die damals Angehörige verloren haben, nicht ausgeschlossen. Mit Blick auf mögliche Forderungen gegen Deutschland heißt es bei Union und SPD, der Antrag enthalte kein juristisches Schuldanerkenntnis, sondern eine historische Einordnung. Es werde kaum damit gerechnet, dass Armenien Ansprüche aus der Formulierung ableiten werde: „Der Bundestag bedauert die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das trotz eindeutiger Informationen (...) nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort