Hintergrund: Details der vereinbarten Waffenruhe in Nahost

Kairo (dpa) - Die ägyptische Tageszeitung „Al-Ahram“ zitiert am Mittwochabend aus den Vereinbarungen zur Waffenruhe zwischen Israel und der im Gazastreifen herrschenden Hamas:

- Israel muss alle feindseligen Aktionen im Gazastreifen von Land, von See und aus der Luft stoppen. Dazu gehören auch Überfälle und gezielte Angriffe auf Personen.

- Die palästinensischen Gruppierungen müssen alle Feindseligkeiten vom Gazastreifen gegen Israel beenden, darunter das Abfeuern von Raketen und Angriffe auf die Grenzen.

- Innerhalb von 24 Stunden nach Inkrafttreten der Waffenruhe müssen die Grenzübergänge geöffnet sein und das Überqueren der Grenze durch Menschen ermöglicht werden, dies gilt auch für Waren. Es ist untersagt, die Bewegungsfreiheit der Menschen einzuschränken oder sie an der Grenze anzugreifen.

- Ägypten erhält Garantien, dass beide Seiten sich an die Vereinbarungen halten. Jede Partei ist verpflichtet, auf Aktionen zu verzichten, die diese Übereinkunft brechen.

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