Hintergrund: Die NPD

Berlin (dpa) - Die NPD ist nach Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz eine Partei mit einer radikalen Weltanschauung. Im rechtsextremistischen Lager behauptet sie sich als zentrales Gewicht.

Kernelement ihrer Ideologie ist eine ethnisch homogene „Volksgemeinschaft“ im Gegensatz zur bestehenden heterogenen Gesellschaft. Die Partei tritt offensiv gegen den demokratischen Rechtsstaat auf. Nur aus taktischen und juristischen Erwägungen vermeidet sie, ihre wohlwollende Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus offen zu artikulieren.

Die NPD wurde im Herbst 1964 von Funktionären der ehemaligen „Deutschen Reichspartei“ gegründet. Sie hatte 2010 rund 6600 registrierte Mitglieder, 200 weniger als im Vorjahr. Ihr Bundesvorsitzender ist Holger Apfel. Zurzeit ist die Partei in den Landtagen von Sachsen (acht Sitze) und Mecklenburg-Vorpommern (sechs Sitze) sowie mit bundesweit 330 Kommunalmandaten vertreten. Die NPD hat drei relevante Unterorganisationen: die Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ (JN), die Frauenorganisation „Ring Nationaler Frauen“ (RNF) und die „Kommunalpolitische Vereinigung der NPD“ (KPV).

Ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Unterwanderung der Partei durch V-Leute des Verfassungsschutzes. Über ein neues Verbotsverfahren gibt es seit der Aufdeckung der Neonazi-Mordserie in Thüringen Diskussionen.

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