Hintergrund: Kernpunkte des Gesetzentwurfs

Berlin (dpa) - Was hängt mit der geplanten Einführung einer Pkw-Maut alles zusammen? Einige wichtige Regelungen des Gesetzentwurfs:

Hintergrund: Kernpunkte des Gesetzentwurfs
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STRAßENNETZ: Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen - Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.

MAUTPREISE: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum werden zum Beispiel für Autos der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 zwei Euro (Ottomotor) oder fünf Euro (Diesel) berechnet. Es gilt eine Höchstgrenze von 130 Euro. Für Ausländer gibt es neben einer ebenso berechneten Jahresmaut ergänzend eine Zehn-Tages-Maut (10 Euro) und eine Zwei-Monats-Maut (22 Euro).

AUSGLEICH FÜR INLÄNDER: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden - auf den Cent genau. Bei besonders schadstoffarmen Autos (Euro 6) ist es möglich, für Maut und Steuer künftig etwas weniger zu zahlen als jetzt für die Steuer.

BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Berechnet werden 16 Euro für je 200 angefangene Kilo Gesamtgewicht, maximal ebenfalls 130 Euro. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei. Nur für einige Monate zugelassene Autos wie Cabrios sollen entsprechend anteilig Maut zahlen.

KONTROLLEN: Statt an aufgeklebten Vignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Dafür soll ein System Kennzeichen elektronisch lesen, prüfen und Mautpreller entdecken.

GELDBUßEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss Geldbußen zahlen - voraussichtlich bis zu 150 Euro. Im Wiederholungsfall können bis zu 260 Euro plus eine Jahresmaut fällig werden. Dies soll auch bei Pkw-Haltern im Ausland eingetrieben werden.

BEHÖRDEN: Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg soll die Maut berechnen, dafür werden 74 zusätzliche Mitarbeiter gebraucht. Die Kontrollen soll wie bei der Lkw-Maut das Bundesamt für Güterverkehr übernehmen. Benötigt werden dafür rund 400 neue Stellen.

AUSWEICHVERKEHR: Ob Fahrer aus dem Ausland notorisch auf kostenlose Straßen ausweichen, soll beobachtet werden. Dann kann gegengesteuert werden, indem zusätzliche Strecken mautpflichtig gemacht werden. Inländer können nichts sparen, da sie ohnehin Jahresmaut zahlen.

BUNDESRAT: Da Landes- und Kommunalstraßen aus der Mautpflicht herausgenommen wurden, beansprucht der Bund alle Einnahmen für sich. Auch eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht vorgesehen.

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