Hintergrund: Pflichten von Mitarbeitern bei Krankheit

Berlin (dpa) - Mitarbeiter in Unternehmen haben Rechte und Pflichten - auch bei Krankheit. Eine Übersicht:

- FEHLZEITEN: 2011 waren Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Damit fehlten durchschnittlich 3,8 Prozent der Mitarbeiter. Den niedrigsten Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen.

- KRANKMELDUNG: Ist ein Arbeitnehmer krank, muss er seinen Arbeitgeber spätestens zu Beginn des Arbeitstages informieren. Der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, die Art seiner Erkrankung zu nennen.

- ARBEITSUNFÄHIGKEIT: Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage muss ein Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Daraus muss auch die voraussichtliche Dauer der Fehlzeit hervorgehen. Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung aber auch schon früher verlangen. Manchmal ist die Frist für ein Attest im Arbeits- oder Tarifvertrag gesondert geregelt.

- LOHNFORTZAHLUNG: Kranke Arbeitnehmer in Deutschland haben bis zu einer Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese Regel gilt aber nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit und ohne eigenes Verschulden eingetreten ist. Als selbstverschuldet gelten zum Beispiel Unfälle durch Alkohol am Steuer.

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