Hintergrund: Tödliche Brände in Einrichtungen für Behinderte

Berlin (dpa) - Brände in Einrichtungen für Behinderte haben in Deutschland schon Dutzende Menschen das Leben gekostet. Einige Fälle:

April 2011: In einer Klinik für geistig Behinderte in Ursberg (Bayern) stirbt ein 69-Jähriger bei einem Schwelbrand. Er kann nicht fliehen, weil er an seinem Bett fixiert ist. Im Nebenzimmer hat eine Patientin ihr Kopfkissen angezündet.

Februar 2010: Zwei geistig Behinderte sterben bei einem Feuer in einer Wohnanlage nahe Minden (Nordrhein-Westfalen). Brandursache ist Fahrlässigkeit.

September 2006: Bei einem Brand in einem Heim für Behinderte stirbt in Gifhorn (Niedersachsen) eine 58 Jahre alte Frau. 18 Menschen können gerettet werden.

Mai 1997: Acht Frauen sterben in einer Wohnanlage für geistig Behinderte in Frankfurt (Oder) (Brandenburg). Eine Heimbewohnerin legte das Feuer in der Wäschekammer. Der Grund: Ärger mit ihrem Freund.

Dezember 1996: Fahrlässigkeit ist die Ursache für eine Brandkatastrophe in Rickling bei Bad Segeberg (Schleswig-Holstein). In einer psychiatrischen Klinik sterben neun Patientinnen.

August 1995: In einem Duisburger Wohnheim für geistig und körperlich Behinderte kommen bei einem Feuer drei Menschen ums Leben. Die Ursache ist Brandstiftung.

Januar 1995: Vier Menschen sterben in einer Heilanstalt für geistig Behinderte in Lüdenscheid (Nordrhein-Westfalen). Ein Patient legte das Feuer.

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