Hintergrund: Verfahren gegen Berlusconi

Berlin (dpa) - Der frühere italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hat schon mehrfach mit der Justiz zu tun gehabt. Die Vorwürfe reichten von Meineid über Steuerbetrug bis zur Bestechung. Einige Verfahren endeten in erster Instanz sogar mit Gefängnisstrafen, die Urteile wurden später aber aufgehoben.

Aktuell läuft in Mailand der „Bunga-Bunga“-Prozess um möglichen Sex Berlusconis mit dem damals minderjährigen Partygirl Ruby. Laut Berlusconi ging bei seinen Partys alles mit rechten Dingen zu. Im Ruby-Prozess könnte ein Urteil in erster Instanz bis Jahresende fallen. Sollte Berlusconi verurteilt werden, blieben ihm nach italienischem Recht noch zwei Instanzen.

Erst Anfang des Jahres endete ein Korruptionsprozess gegen Berlusconi mit Freispruch. Die ihm zur Last gelegten Vorwürfe in dem Verfahren um den britischen Anwalt David Mills seien verjährt, entschied das Mailänder Strafgericht. Berlusconi soll dem britischen Anwalt in den 90er Jahren für Falschaussagen 600 000 Dollar Bestechungsgeld gezahlt haben.

Auch ein Verfahren im Herbst vergangenen Jahres ging für Berlusconi gut aus. In der Vorverhandlung um mutmaßliche Steuervergehen beim Verkauf von Film- und TV-Rechten seines Subunternehmens Mediatrade sprach eine Untersuchungsrichterin Berlusconi frei. Das Verfahren war ein Nebenstrang des Mediaset-Prozesses, zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

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