Hintergrund: Zwangsverheiratung fast überall strafbar

Berlin (dpa) - Erzwungene Eheschließungen sind in fast allen Ländern strafbar. Nach Paragraf 237 des Strafgesetzbuches kann die Zwangsheirat in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

Wenn mindestens einer der Ehepartner - durch Gewalt oder Drohungen - unter Druck gesetzt und zur Ehe gezwungen wurde, ist von einer Zwangsverheiratung die Rede. Laut Bundesfamilienministerium sind 93 Prozent derjenigen, die Hilfe bei Beratungsstellen suchen, weiblich. Ein knappes Drittel der Betroffenen ist minderjährig.

Hauptmotiv ist einer 2011 veröffentlichten Studie zufolge in den allermeisten Fällen „das Ansehen der Familie“, eine Rolle spielen auch materielle Interessen. Manche Kinder werden zwangsverheiratet, weil die Eltern hoffen, ihre homosexuelle Neigung so zu unterbinden. Mitunter geht es nur darum, dem aus der Heimat nachziehenden Ehemann ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu sichern. Genaue Angaben zur Gesamtzahl der Betroffenen gibt es nicht.

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