Innenminister sagen Ja zu neuem NPD-Verbotsantrag

Rostock-Warnemünde (dpa) - Die Innenminister der Länder haben den Weg für ein neues NPD-Verbotsverfahren frei gemacht. Die Ressortchefs sprachen sich bei einem Treffen in Rostock-Warnemünde einstimmig für einen zweiten Anlauf aus.

Die Ministerpräsidenten dürften sich dieser Empfehlung anschließen.

Damit könnte der Bundesrat bereits am 14. Dezember einen Antrag auf den Weg bringen.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU), sagte: „Wir können mit öffentlich zugänglichen Beweismitteln belegen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist.“ Unklar ist, ob Bundesregierung und Bundestag bei dem Verfahren mitziehen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sehen große Risiken.

2003 war ein erstes NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes auch in der Führung der rechtsextremen Partei tätig waren. Bund und Länder versichern, diese V-Leute seien inzwischen „abgeschaltet“ und die Hürde damit beiseite geräumt. Ein neuer Versuch sei gut vorbereitet.

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger (SPD), betonte: „Die Chancen, diese Partei verboten zu bekommen, liegen klar auf der Hand.“ Er zeigte sich sicher, dass der Bundesrat den Weg nun gehen wird. Er erwarte, dass sich Bundesregierung und Bundestag zügig anschlössen.

Auch Friedrich sagte, die Chance auf einen Erfolg des Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht sei größer als das Risiko zu verlieren. Zugleich verwies er erneut auf die juristischen und politischen Unwägbarkeiten. So sei etwa sei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, an den sich die NPD im Fall eines Verbots wenden könnte, schwer einzuschätzen.

Außerdem bestehe die Gefahr, dass eine Partei, die klar auf dem absteigenden Ast sei, durch einen solchen Antrag wiederbelebt werde. Hessen, das Saarland und Friedrich hielten per Protokollnotiz ihre Bedenken fest.

Auch Merkel sieht weiterhin erhebliche Risiken. „Ich bin noch mit den zuständigen Ministern in der Prüfung, ob wir die Risiken, die sich mit einem solchen NPD-Verbotsverfahren verbinden, überwinden können“, sagte sie dem Fernsehsender Phoenix am Rande des CDU-Parteitags in Hannover. „Es ist ja gar kein Zweifel, dass wir den Rechtsextremismus in Deutschland bekämpfen wollen. Ich möchte nur, dass es aussichtsreich ist, wenn man ein solches NPD-Verbotsverfahren anstrebt.“ Das Bundeskabinett könnte sich noch im Dezember, möglicherweise aber auch erst im Januar mit dem Thema beschäftigen.

Auch weitere Kabinettsmitglieder haben bereits öffentlich Bedenken angemeldet. Im Bundestag gibt es ebenfalls einige Skeptiker. Friedrich stellte klar, ein Verbotsantrag reiche formal aus. Es gebe keinen Automatismus, dass alle drei Verfassungsorgane - Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung - gemeinsam nach Karlsruhe ziehen müssten. Der politische Druck auf den Bund ist nun allerdings groß.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte die Empfehlung der Innenminister. Er mahnte aber, im Kampf gegen den Rechtsextremismus müssten weitere Schritte folgen.

Die NPD-Spitze rechnet bereits mit einem neuen Verbotsverfahren, betont aber, sie räume ihm keine Erfolgsaussichten ein. Die Verfassungsorgane würden sich mit ihrem Antrag erneut eine „blutige Nase holen“, sagte Parteichef Holger Apfel in Pampow bei Schwerin.

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