Neuer Bundestag konstituiert - Alte Regierung entlassen

Berlin (dpa) - Einen Monat nach der Wahl hat der neue, 18. Deutsche Bundestag seine Arbeit aufgenommen. Mit der konstituierenden Sitzung endete zugleich die offizielle Amtszeit der schwarz-gelben Bundesregierung.

Sie bleibt aber geschäftsführend im Amt, bis sich das neue Regierungsbündnis gefunden hat.

An diesem Mittwoch beginnen dazu die Verhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD mit dem Ziel einer großen Koalition. Bei der ersten Sitzung des Bundestages mit insgesamt 631 Abgeordneten wurde der CDU-Politiker Norbert Lammert mit einem Rekordergebnis als Parlamentspräsident bestätigt.

Am Dienstagnachmittag händigte Bundespräsident Joachim Gauck Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem Kabinett die Entlassungs-Urkunden aus. Er dankte der schwarz-gelben Regierung mit den Worten: „Mit ihrer Arbeit haben Sie sich um unser Land und seine Menschen verdient gemacht.“ Gauck äußerte Mitgefühl für die fünf scheidenden Minister der FDP. „Ich weiß, das Wahlergebnis ist bitter für Sie und die Freie Demokratische Partei“, sagte er.

Bereits am Vormittag hatte Gauck die Kanzlerin ersucht, die Regierungsgeschäfte nach der Konstituierung des neuen Bundestages bis zur Regelung der Nachfolge weiterzuführen. Nach Artikel 69 des Grundgesetzes endet das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers in jedem Falle mit dem Zusammentreten eines neuen Bundestages.

Union und SPD nehmen am Mittwoch ihre Koalitionsverhandlungen auf. In zwölf Arbeitsgruppen sollen die Eckpunkte des künftigen Regierungsprogramms formuliert werden. Zu den Arbeitsgruppen kommen noch vier Untergruppen. Die Führung der insgesamt 16 Gremien soll paritätisch zwischen Union und SPD besetzt werden. Unter den 75 Mitgliedern der Hauptgruppe sind 27 von der CDU, 18 von der CSU und 30 von der SPD. Sollten die Verhandlungen ins Stocken geraten, werden sich die drei Parteivorsitzenden Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) unter sechs Augen treffen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) erklärte bereits, er werde nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen.

Bei der Konstituierung des neuen Bundestages stimmten rund 95 Prozent der Abgeordneten für Lammert. Es ist die dritte Amtszeit als Bundestagspräsident für den 64-Jährigen. Lammert mahnte die Parlamentarier, ihre Rechte wie Pflichten ernsthaft wahrzunehmen. Laut Verfassung seien die Volksvertreter nur ihrem Gewissen verpflichtet und an Weisungen nicht gebunden. Die Worte Lammerts dürften bei einer großen Koalition mit zusammen 504 Abgeordneten besondere Bedeutung bekommen. Als ältester Abgeordneter hatte der CDU-Politiker Heinz Riesenhuber (77) die erste Sitzung eröffnet.

Lammert hat künftig sechs Stellvertreter - einen mehr als bisher. Union und SPD stellen jeweils zwei, Linke und Grüne jeweils einen. Die meisten Stimmen erhielt Edelgard Bulmahn (SPD), gefolgt von Ulla Schmidt (SPD), Petra Pau (Linke), Peter Hintze (CDU), Johannes Singhammer (CSU) und Claudia Roth (Grüne). Linke und Grüne kritisierten die Abmachung von Union und SPD, jeweils zwei Vizepräsidenten zu stellen. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte: „Man handelt schon als Koalition und dealt um Posten. Das akzeptieren wir nicht.“

Die Grünen kündigten einen Antrag an, nach dem der Bundestag im Fall einer großen Koalition die Minderheitenrechte der Opposition stärken soll. Lammert sagte, bei einem schwarz-roten Bündnis solle geklärt werden, ob Geschäftsordnung und gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung der Minderheitenrechte angepasst werden müssten. Alle Fraktionen hätten grundsätzlich Bereitschaft dazu erklärt.

Hintergrund ist, dass die Oppositionsfraktionen von Linken und Grünen gemeinsam gegen eine große Koalition nach derzeitigen Regeln wenig Rechte hätten. Sie haben nur noch 20 Prozent der Mandate. Das Grundgesetz schreibt aber vor, dass etwa für einen Untersuchungsausschuss 25 Prozent der Stimmen notwendig sind. Die Linke fordert eine Verfassungsänderung.

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