Zentralbank und Euro-Rettung - der nächste Fall für Karlsruhe?

Karlsruhe (dpa) - Normalerweise herrscht im August Ruhe in Karlsruhe. Die Justiz befindet sich in einer Art Sommerstarre, am Verfassungsgericht ist Beratungspause.

Derzeit jedoch brüten die acht Richter des Zweiten Senats über einer der wichtigsten Entscheidungen der vergangenen Jahre: Ob Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm beitreten darf - dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der eigentlich schon seit Juli aktiv sein sollte und sich nun mindestens bis zur Entscheidung des Gerichts am 12. September verzögert.

Derweil wird in Europa schon über neue Schutzmaßnahmen diskutiert - die Europäische Zentralbank (EZB) soll auf die eine oder andere Weise mit ihrer unbegrenzten monetären Feuerkraft Spekulanten abschrecken. Vielleicht musste es so kommen, nachdem immer neue Milliardensummen zur Euro-Rettung die Finanzmärkte nicht wie erhofft in Ehrfurcht erstarren ließen.

Auch die neuen Maßnahmen dürften auf den Schreibtischen der Karlsruher Richter landen: In der vergangenen Woche reichte der CSU-Politiker Peter Gauweiler - einer der Kläger im Verfahren gegen den Rettungsschirm - einen Schriftsatz nach.

Ein mögliches Szenario: Dem ESM könnte gestattet werden, sich direkt bei der Zentralbank Geld zu leihen. Dafür könnte der Rettungsschirm Anleihen notleidender Euro-Staaten kaufen, die er wiederum der EZB als Sicherheit hinterlegt. EZB-Chef Mario Draghi hatte zwar am Donnerstag klargestellt, dass die Zentralbank den ESM nicht als geeigneten Kreditnehmer sieht. Doch das könnte sich ändern, auch gegen den Willen Deutschlands, meint Gauweilers Prozessvertreter, der Freiburger Jura-Professor Dietrich Murswiek.

Deshalb will Murswiek erreichen, dass die Verfassungsrichter zumindest verlangen, dass es dem Rettungsschirm verboten wird, sich Geld bei der EZB zu besorgen. „Denn wenn ein Vertrag etwas erlaubt, wird es auch früher oder später gemacht“, fürchtet Murswiek. Kredite bei der EZB - das wäre eine „Staatsfinanzierung durch Gelddrucken“, meint Murswiek, mit großen Risiken für Deutschland.

Sein Berliner Professorenkollege Ingolf Pernice sieht das gelassener: „Auch wenn es dem ESM gestattet wäre, sich bei der EZB Geld zu leihen, verstößt das nicht zwingend gegen das Grundgesetz.“ Der ESM könne keine wesentlichen Entscheidungen gegen den Willen Deutschlands treffen. „Entscheidend ist, dass der Bundestag die Kontrolle über mögliche künftige Belastungen des Haushalts behält.“

Ein anderes Szenario: Die Zentralbank selbst kauft auf dem Finanzmarkt weitere Staatsanleihen, von Staaten, die vorher die Bedingungen des Euro-Rettungsschirms akzeptiert haben. Auch in diesem Fall würde die EZB am Ende das Risiko tragen, dass die Staaten das Geld nicht zurückzahlen können.

Das Risiko dürfte allerdings nicht bei der EZB bleiben - sondern auf die nationalen Notenbanken verteilt werden, etwa die Bundesbank. „Wenn die Anleihen wertlos würden, trüge sie 27 Prozent des Verlusts, der im Eurosystem anfällt“, sagt ein Sprecher der Bundesbank. Wenn das Euro-System für 100 Milliarden Euro Staatsanleihen kauft, haftet die Bundesbank demnach für 27 Milliarden - das entspricht ihrem Kapitalanteil an der EZB.

Damit würde das Risiko beim Steuerzahler landen - denn Verluste der Bundesbank belasten den Bundeshaushalt. Entweder sie werden in den folgenden Jahren mit den Gewinnen verrechnet, oder das Geld muss aus Steuermitteln ausgeglichen werden.

Es gibt eine dritte Möglichkeit: Die Zentralbank kreiert „fiktive Ausgleichsposten“ - also neues Geld. Das aber, fürchtet man bei der Bundesbank, hätte eine andere unangenehme Folge: Inflation. Das Geld würde weniger wert, die Kaufkraft sänke.

Gegen Maßnahmen der EZB einen juristischen Hebel zu finden, dürfte allerdings schwierig werden - denn die Unabhängigkeit der Zentralbank ist in den europäischen Verträgen garantiert. Der Bielefelder Jura-Professor Franz Mayer empfiehlt juristische Zurückhaltung: „Wir befinden uns hier in einem Bereich, in dem das Verfassungsrecht nicht die letzten Antworten hat.“

„Das Problem ist, dass man nicht weiß, welche Folgen ein Staatsbankrott von Griechenland, Spanien oder gar Italien hätte“, meint Europarechts-Professor Pernice. „Wenn man davon ausgeht, dass sie Folgen haben könnte, die der Weltwirtschaftskrise 1929 ähnlich sind, dann wäre es müßig, noch lange über Prinzipien zu streiten.“

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