Bahn entlässt streikende Lokführer

Ein streikender Lokführer soll die Sicherheit gefährdet haben, da er einen leeren Zug auf einer eingleisigen Strecke stehen ließ. Die Streiks werden erst Anfang November vor Gericht verhandelt.

Berlin (dpa). Die Bahn hat im Zusammenhang mit den Streiks der vergangenen Wochen zwei Lokführern gekündigt und zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen. Wie ein Bahnsprecher am Montag sagte, habe es zwei fristlose Kündigungen wegen Verstoßes gegen Sicherheitsbestimmungen gegeben. Außerdem seien bundesweit Abmahnungen "im niedrigen zweistelligen Bereich" ausgesprochen worden. Die in einem Zeitungsbericht vom Montag genannten Zahlen seien allerdings falsch. Unter Berufung auf die Lokführergewerkschaft GDL hatten Medien von mindestens 10 fristlosen Kündigungen und mehr als 200 Abmahnungen geschrieben. Die Bahn hatte dem Bericht zufolge in diesem Monat dementiert, dass Kündigungen wegen der Streiks ausgesprochen worden seien. Jetzt bestätigte die Bahn, dass einem Lokführer gekündigt wurde, weil er am 3. Juli, dem ersten Streiktag, einen leeren Intercity-Zug auf einer eingleisigen Strecke habe stehen lassen. Hintergrund der zahlreichen Abmahnungen sei, dass Arbeitnehmer, die einen Notdienst verweigern, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Ziel des Notdienstes sei, einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten und Reisenden, die auf die Bahn angewiesen sind, eine Grundversorgung sicherzustellen. "Da besteht eine ganz klare Rechtslage", sagte der Bahnsprecher. Die Rechtmäßigkeit von Streiks der Lokführergewerkschaft ist erst nächste Woche wieder Thema vor Gericht. Das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz will am 2. November verhandeln, wie eine Gerichtssprecherin dpa am Montag sagte. Die GDL hatte auf eine Entscheidung noch in dieser Woche gehofft.

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