Bahnstreik: Fragen und Antworten nach dem Verbot

Moderator: Beide Tarifparteien sind gewillt, einen Vermittler anzurufen. Bis Sonntag hat die GDL alle Streiks abgesagt.

Düsseldorf. Die Bahn hat beim Arbeitsgericht Nürnberg ein vorläufiges Streikverbot im Güter- und Fernverkehr durchgesetzt. Einige wichtige Fragen und Antworten zu der weiteren Entwicklung:

Ja. Denn das Nürnberger Arbeitsgericht will erst übermorgen über einen Widerspruch der Lokführergewerkschaft GDL verhandeln. So lange bleibt das einstweilige Streikverbot auf jeden Fall bestehen. Die GDL ist aus Rechtsunsicherheit noch einen Schritt weiter gegangen: Sie sagte von sich aus gestern abend alle Streiks im Güter- und Fernverkehr bis einschließlich Sonntag ab. Die Wirtschaft zeigte sich zunächst erleichtert. Bei längerem Streik ist mit hohen Millionenschäden zu rechnen.

Nein. Bekommt die GDL mit ihrem Widerspruch Recht, dürfte sie doch noch im Güter- und Personenfernverkehr streiken. Im Regionalverkehr besteht vorerst zudem nur für Nordrhein-Westfalen und fünf kleinere Regionalbahngesellschaften ein gerichtliches Streikverbot. In NRW gilt das Streikverbot im Nahverkehr zunächst noch bis zum 15. August. Dann will das Landesarbeitsgericht Düsseldorf über den Einspruch der GDL verhandeln.

Nein. Als Reaktion auf die einstweiligen Verfügungen will die GDL künftige Streikmaßnahmen nicht mehr vorher ankündigen. Die Bahn habe in Gesprächen den Antrag bei Gericht in Nürnberg nicht erwähnt. "Aufgrund der unsäglichen Prozesshanselei werden ab sofort mögliche Streiks nicht mehr 24 Stunden vorher angekündigt", sagte GDL-Chef ManfredSchell. Das gelte auch für den Nahverkehr.

Ja. Gespräche zwischen Bahn und GDL, wer als Moderator in den festgefahrenen Tarifgesprächen vermitteln könnte, haben gestern begonnen. Bahn-Personalchefin Margret Suckale sagte gestern in Berlin: "Wir könnten ihn heute benennen, und uns morgen an einen Tisch setzen." Auch Schell ist mit einem Vermittler einverstanden. Er will aber nach wie vor einen eigenen Tarifvertrag. Über die Forderung von 31 Prozent mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten für das Fahrpersonal könne man reden, sagte er.

Nein. In den Ferien sind die Waggons sogar leerer als üblich, da viele Pendler und Geschäftsreisende fehlen. Zudem nehmen nur sechs Prozent der Deutschen nach Angaben des Deutschen Reiseverbands den Zug, wenn sie in einen längeren Urlaub zum Ferienort fahren. Allerdings sind im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW die Ferien bereits beendet.

Justiz Der Rechtsstreit mit der GDL über die Zulässigkeit von Streiks beschäftigt mehrere Arbeitsgerichte.

Nürnberg Das Arbeitsgericht in Nürnberg verhandelt am 10. August über einen Widerspruch der GDL gegen das gestern im Eilverfahren verhängte Streikverbot für den Güter- und Personenfernverkehr. Als nächste Instanz wäre das Landesarbeitsgericht Nürnberg zuständig.

Düsseldorf Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf will am 15. August über das Streikverbot für die Lokführer im Regional- und Nahverkehr von NRW verhandeln. Das dortige Arbeitsgericht hatte den Streik am 1. August per Einstweiliger Verfügung verboten. Die GDL hat dagegen Widerspruch eingelegt.

Frankfurt Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt einigten sich am 6. August die GDL und die DB Autozug GmbH auf einen Vergleich. Danach verzichtet die Gewerkschaft auf Streiks bei den Autozügen.

Chemnitz Das Arbeitsgericht Chemnitz untersagte am 6. August der GDL Streiks bei fünf Kleinbahnen in vier Bundesländern, die zur DB-Tochter RegioNetz Verkehrs GmbH gehören. Die GDL könnte gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch erheben

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