Bericht: Anklage gegen Ex-Porsche-Chef Wiedeking steht bevor

Stuttgart/München (dpa) - Eine Anklage gegen den ehemaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wegen des gescheiterten Übernahmeversuchs bei VW steht nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ unmittelbar bevor.

Wie das Blatt (Mittwoch) schreibt, ist die Anklageschrift der Stuttgarter Staatsanwaltschaft inzwischen fertig. Darin werde Wiedeking offenbar eine Manipulation des Aktienkurses vorgeworfen. Der Vorwurf der Untreue sei dagegen fallen gelassen worden, schreibt die „SZ“ ohne Nennung von Quellen. Das Landgericht muss nun entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.

Der frühere Porsche-Sprecher und Wiedeking-Vertraute Anton Hunger sagte am Dienstagabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, er könne den Bericht nicht kommentieren. Auch eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft wollte sich nicht äußern. Die Anwälte Wiedekings kommentierten den Bericht laut „SZ“ ebenfalls nicht.

Die Übernahmeschlacht zwischen den Schwaben Porsche und Volkswagen 2008/2009 hat ein langes juristisches Nachspiel. Rückblickend fühlen sich Investoren falsch informiert und um ihr Geld gebracht. Der frühere Porsche-Finanzchef Holger Härter muss sich derzeit wegen Kreditbetrugs vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Sowohl Härter als auch Wiedeking hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Aus Sicht vieler bei Porsche gilt Wiedeking nach wie vor als begnadeter Sanierer und talentierter Manager. Nach dem spektakulär gescheiterten Übernahmeversuch, der Milliarden Euro an Schulden für Porsche zur Folge hatte, mussten Wiedeking und Härter gehen. VW drehte den Spieß um und wurde für Porsche zum Retter in der Not.

Eine mögliche Anklage am Stuttgarter Landgericht könnte auch Auswirkungen auf die parallel laufenden zivilrechtlichen Milliardenklagen gegen die Porsche-Muttergesellschaft SE am Landgericht Braunschweig haben. Dort streiten Anleger nach dem gescheiterten Übernahmeversuch bei VW um Schadenersatz. Und ist das Stuttgarter Strafverfahren erst einmal eröffnet, hätten Prozessbeteiligte aus den zivilen Verfahren die Chance auf Akteneinsicht, etwa über Protokolle aus Vorstandssitzungen. Darin könnte theoretisch Munition für die Zivilverfahren stecken.

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