Betriebsrat eingeschüchtert: Beschwerde gegen Hyundai

Frankfurt/Rüsselsheim (dpa) - Nach heftiger Kritik am Umgang des südkoreanischen Autobauers Hyundai mit Betriebsräten hat die IG Metall Beschwerde bei der OECD eingelegt.

Betriebsrat eingeschüchtert: Beschwerde gegen Hyundai
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Die Geschäftsleitung im Hyundai Technical Center am Standort Rüsselsheim behindere die Arbeit des Betriebsrates, begründete die Gewerkschaft am Freitag in Frankfurt ihre Beschwerde bei der Nationalen Kontaktstelle der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beim Wirtschaftsministerium in Berlin.

Bei Hyundai Motor Europe war zunächst kein Kommentar zu bekommen. Ein Sprecher der Hyundai Motor Deutschland GmbH sprach von einem „einvernehmlichen Verhältnis“ zwischen Management und Betriebsrat bei der deutschen Vertriebsorganisation.

Der Umgang mit dem Betriebsrat in Rüsselsheim sei schlicht inakzeptabel, schrieb der IG Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel an das Ministerium. Zudem seien alle Bemühungen, den Konflikt im Rahmen der üblichen Verfahren und in direkter Kommunikation mit der Unternehmens- und der koreanischen Konzernleitung zu lösen, gescheitert. Die IG Metall wolle mit dem Beschwerdeverfahren erreichen, dass das Unternehmen „eine konstruktive und vertrauensvolle Kooperation mit den Arbeitnehmervertretern“ aufnimmt.

Nach Darstellung der Gewerkschaft missachtet Hyundai in Deutschland fortlaufend Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, verweigere Betriebsräten die Freistellung und kürze teilweise sogar deren Entgelte. Damit verstoße der Autobauer gegen OECD-Leitsätze. Das Maß gehe über die üblichen Konflikte zwischen Betriebsrat und Unternehmensführung längst hinaus, sagte Jochen Homburg, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Darmstadt: „Der Betriebsrat muss nahezu in jeder Situation seine Rechte im juristischen Wege durchsetzen, die Geschäftsleitung verweigert praktisch jede Problemlösung im Rahmen üblicher Gespräche und Auseinandersetzungen.“

Die IG Metall wirft dem Autobauer eine „systematische Zermürbungsstrategie“ der Arbeitnehmervertreter vor. „Wir wissen aus Gesprächen mit Gewerkschaften aus anderen Ländern, dass es sich bei Deutschland um keinen Einzelfall handelt, wir können ein ähnliches Vorgehen weltweit beobachten, sei es an den osteuropäischen, den asiatischen oder US-amerikanischen Standorten“, sagte Homburg.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht wirft auch die weltweite Industriegewerkschaft IndustriALL Global Union Hyundai Motor die Missachtung von Arbeitnehmerrechten vor: „In den Beziehungen mit Arbeitnehmern gibt es bei keinem Autobauer weltweit so viele Auseinandersetzungen wie bei Hyundai.“

Die OECD-Leitsätze sind Empfehlungen der Regierungen an die multinationalen Unternehmen, die die Rechte der Beschäftigten, ihrer Vertreter und der Gewerkschaften schützen sollen. Die Grundsätze sind nicht rechtsverbindlich, die Maßstäbe für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entsprächen aber dem geltenden Recht und international anerkannten Normen, heißt es bei der OECD.

Bei einem vermeintlichen Verstoß eines Unternehmens gegen die OECD-Leitsätze können Einzelne oder Organisationen Beschwerde einreichen. Wird der Fall zugelassen, folgt ein Vermittlungsverfahren. Ist dieses erfolglos, schreibt die Nationale Kontaktstelle der OECD eine Beurteilung. Die Empfehlungen können jedoch nicht gerichtlich durchgesetzt werden.

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