BGH nimmt Flugverspätungen unter die Lupe

Karlsruhe (dpa) - Es geht um 500 Euro als Ausgleich für verspätete Urlaubsflüge, und das wird vom höchsten Gericht für Zivilsachen zum wiederholten Male gründlich geprüft: Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte über zwei Klagen von Reisenden gegen TUIfly.

BGH nimmt Flugverspätungen unter die Lupe
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Eine Entscheidung gab es zunächst noch nicht.

Die Kläger berufen sich auf die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Weil ihre Urlaubsflüge auf die Balearen mehr als drei Stunden Verspätung hatten, stehen ihnen für diese Strecke demnach jeweils 250 Euro zu. Die beiden Vorinstanzen in Hannover hatten die Klage aber unter Hinweis auf die „außergewöhnlichen Umstände“ abgewiesen - dann kann laut EU-Regelung kein Ausgleich verlangt werden. Grund für die Verspätung war der vorangegangene Flug der Maschine nach Griechenland, und dort wurde gestreikt.

„Das war schon eine große Belastung, über drei Stunden auf dem Flughafen festzusitzen“, sagte der Anwalt einer dreiköpfigen Familie aus dem hessischen Seligenstadt, Holger Hopperdietzel, der Nachrichtenagentur dpa. Er hatte die Familie aus dem hessischen Seligenstadt vor dem Amts- und Landgericht Hannover vertreten.

In der Verhandlung argumentierten die BGH-Anwälte der Kläger, dass die Gesellschaft für einen solchen Fall eine Ersatzmaschine hätte bereithalten müssen. Das beklagte Unternehmen TUIfly hätte dann die Folgen des Streiks beherrschen können, sagte Rechtsanwalt Joachim Kummer und fügte hinzu: „Es ist für Fluggäste unzumutbar, wenn eine Gesellschaft über 24 Flugzeuge verfügt und alle 24 im Flugbetrieb sind und überhaupt kein Flugzeug als Reserve vorgehalten wird.“

Wenn dies zwingend verlangt würde, müssten die Preise von Pauschalreisen drastisch steigen, sagte der Anwalt der TUIfly, Hans-Eike Keller. Dies könne sich dann aber kein Reisender mehr leisten, was „auch nicht der Sinn des Verbraucherschutzes sein“ könne. Die Bereithaltung von Ersatzmaschinen würde den Betrieb der Gesellschaft so sehr verteuern, dass dies wirtschaftlich nicht mehr tragbar wäre.

Umlauf, Subcharter, Umbuchung - das Gericht machte es sich nicht leicht mit der Betrachtung des Flugbetriebs. Der Vorsitzende Richter des X. Zivilsenats, Peter Meier-Beck, sagte, es sei schwierig, rechtliche Kriterien zu benennen, was eine Fluggesellschaft tun müsse, um Ersatzkapazitäten bereitzuhalten. Alle Unternehmen der Branche versuchten, ihre Kosten zu drücken, sagte Meier-Beck und stellte die rhetorische Frage: „Können wir von Rechts wegen sagen, wir meinen, der Markt müsste anders sein?“.

Auf Druck der Fluggesellschaften wollen die EU-Verkehrsminister die EU-Verordnung von 2005 ändern, wonach ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigung fällig wird. Künftig soll es nach einem Vorschlag der EU-Kommission erst ab einer Verspätung von fünf Stunden einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung geben. Bislang konnten sich die Verkehrsminister aber nicht einigen. Verbraucherschützer lehnen eine Änderung zulasten der Flugpassagiere ab.

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