Bundesamt: Hersteller sollen Lebensdauer von Elektrogeräten angeben

Berlin (dpa) - Elektrogeräte sollen nach dem Willen des Umweltbundesamts (UBA) eine Mindestlebensdauer-Kennzeichnung erhalten.

Bundesamt: Hersteller sollen Lebensdauer von Elektrogeräten angeben
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„In den allermeisten Fällen ist das langlebigere Produkt das umweltfreundlichere“, sagte UBA-Präsidenten Maria Krautzberger am Donnerstag in Berlin. Die Bundesbürger ersetzten Produkte wie Handys und Fernseher jedoch in immer kürzeren Abständen. Häufig seien die Altgeräte noch funktionstüchtig.

Einen konkreten Vorschlag für die Mindestlebensdauer-Kennzeichnung will das Amt nach Abschluss eine Studie im August vorlegen. Dabei werden von den Herstellern auch Angaben dazu verlangt, wie lange sie Ersatzteile vorhalten. Die Bundesbehörde dringt dafür auf eine gesetzliche Regelung. Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) äußerte sich skeptisch. Eine solche Kennzeichnung sei kaum überprüfbar.

Das UBA geht auch dem Vorwurf nach, dass Hersteller die Lebensdauer bewusst verkürzen, um schneller wieder Neuware zu verkaufen. Dafür gebe es bislang aber keine Belege.

Wie eine Kennzeichnung oder ein Label aussehen könnte, ist noch offen. UBA-Expertin Ines Oehme sagte SWR3: „Man kann nicht immer nach Jahren messen, sondern in Leistungszyklen. Bei einer Waschmaschine die Zahl der Waschgänge, bei einer Lampe die Zahl der Brennstunden oder beim Motor die Zahl der Stunden.“

Krautzberger forderte in der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag), Hersteller von Smartphones und anderer mobiler Elektronik-Geräte zum Einbau leicht austauschbarer Akkus zu verpflichten.

Damit solle die Nutzungsdauer der Geräte verlängert und das Elektroschrott-Aufkommen verringert werden. Während Handys früher standardmäßig mit Wechselakkus ausgerüstet wurden, ist bei Smartphones, Tablets und anderen Geräten der Akku heute zumeist fest eingebaut. Ein Austausch ist teuer, weswegen Kunden oft zum einem Neugerät greifen.

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