Bundesrat will mehr Käuferschutz bei Immobilien

Berlin (dpa) - Beim Immobilienkauf sollen Verbraucher nach dem Willen des Bundesrats besser vor Überrumpelungsmethoden dubioser Anbieter geschützt werden. Dafür soll eine vorgeschriebene Zwei- Wochen-Bedenkzeit vor dem Besiegeln eines Kaufvertrags beim Notar wirksamer kontrolliert werden, wie die Länderkammer forderte.

Sie beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf Berlins an den Bundestag weiterzuleiten. Der Vorschlag soll vor allem Geschäfte mit „Schrottimmobilien“ eindämmen, bei denen minderwertige Gebäude etwa als Geldanlage oder Altersvorsorge angeboten werden.

Konkret soll demnach festgeschrieben werden, dass der Notar selbst dafür sorgt, den Vertragstext zwei Wochen vor dem Beurkunden an den Käufer zu geben. Bisher kann dies auch ein Vertriebsmitarbeiter oder ein Bauträger übernehmen. Notare könnten so aber teils nicht sicher beurteilen, ob die Frist eingehalten wurde. Durch diese Schutzlücke „wird die Taktik gewisser Verkäufer erst ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit den Verbraucher für diesen oft überraschend und unter Vorspiegelung eines kurzfristigen Entscheidungsdrucks zum Abschluss eines Kaufvertrages“ zu drängen, heißt es in der Begründung.

Außerdem solle für Verbraucher klargestellt werden, dass der Notar und nicht der Anbieter Ansprechpartner für den Vertrag sei. Gefordert wird in dem Entwurf auch eine Pflicht, dass Notare die Gründe für ein mögliches Abweichen von der Zwei-Wochen-Frist dokumentieren. Kunden soll die erweiterte Rolle von Notaren keine Mehrkosten bringen. Die Berliner Initiative sieht zudem vor, dass Notare bei wiederholten und schweren Verstößen gegen die Vorgaben ihr Amt aufs Spiel setzen.

In mehreren Regionen Deutschlands sind Fälle bekanntgeworden, in denen Käufer durch Vertriebsorganisationen überrumpelt wurden. Sie wurden zum Notar gebracht und unterschrieben Kaufverträge, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben.

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