Burger-King-Franchiser unterbreitet Lösungsvorschlag

Hannover (dpa) - Der gekündigte Burger-King-Franchisenehmer Yi-Ko will seine Filialen schnellstmöglich wieder öffnen und dafür auch Forderungen von Arbeitnehmervertretern erfüllen.

Die zu dem Franchiser gehörende Burger King GmbH wolle einen Forderungskatalog des Gesamtbetriebsrats umsetzen, sagte Yi-Ko-Anwalt Walter Scheuerl der dpa.

„Wenn da alle einverstanden sind, gibt es der Sache nach nicht mehr den geringsten Grund, die Belieferung nicht wieder aufzunehmen“. Ob Burger King die Kündigung des Franchisevertrages zurückzieht ist aber fraglich: Die Yi-Ko-Vorschläge würden zwar geprüft, derzeit genügten sie aber nicht, sagte ein Burger-King-Sprecher.

Burger King hatte seinem größten deutschen Franchisenehmer fristlos gekündigt und ihm die Nutzung von Firmenlogo, Produktnamen, Arbeitskleidung und Außenwerbung gerichtlich verbieten lassen. Yi-Ko habe sich wiederholt nicht an vertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen gehalten, begründete die Fast-Food-Kette ihren Schritt. Der Fast-Food-Kette geht es jetzt vor allem darum, dass sich die Eigentümerstruktur bei Yi-Ko ändert. Der bisherige Miteigentümer Ergün Yildiz hat sich bereits aus dem Unternehmen zurückgezogen und seine Anteile an Mitgesellschafter Alexander Kolobov abgegeben.

Gewerkschafter hatten die neuen Yi-Ko-Vorschläge begrüßt. „Das ist sicherlich erst mal ein positives Signal in Richtung Arbeitnehmer und vielleicht auch in Richtung Burger King“, sagte Guido Zeitler von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Wichtig seien nun klare Perspektiven für die Mitarbeiter.

Geplant ist neben einer Tarifbindung und einem Ausgleich aller finanziellen und sonstigen Forderungen der Beschäftigten eine „arbeitsvertraglich korrekte Bezahlung“. Die Löhne und Gehälter für die rund 3000 Beschäftigten der geschlossenen Schnellrestaurants seien gesichert, erklärte Anwalt Scheuerl. Um den Standards der Kette gerecht zu werden, würden alle 89 Restaurants „mit ausreichend Personal ausgestattet“.

Zudem wolle die Burger King GmbH regelmäßig das Gespräch mit den Arbeitnehmer-Vertretern suchen. Die vor Münchner Gerichten anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit der Franchise-Kündigung würden eingestellt. „Jetzt liegt der Ball im Spielfeld der anderen Seite“, betonte der für die Hamburger Anwaltskanzlei Graf von Westphalen tätige Anwalt.

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