„Cum Ex“-Streit: HypoVereinsbank und Kunde suchen Vergleich

Frankfurt/München (dpa) - Die Entscheidung im Frankfurter Rechtsstreit zwischen der HypoVereinsbank (HVB) und einem Kunden wegen umstrittener „Cum-Ex“-Aktiendeals ist vertagt.

„Cum Ex“-Streit: HypoVereinsbank und Kunde suchen Vergleich
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Das Landgericht verschob nach Angaben eines Sprechers kurzfristig einen für Donnerstag angesetzten Prozesstermin zur Verkündung einer Entscheidung. Die Münchner HVB und die Erben sowie Rechtsberater eines inzwischen gestorbenen Immobilieninvestors bemühen sich nun um einen Vergleich, wie Prozessbeteiligte bestätigten. Gelingt das nicht, entscheidet am 28. August das Gericht.

In dem Streit geht es darum, welche der beiden Parteien die Geschäfte angestoßen hat - und wer folglich für Steuerschulden in dreistelliger Millionenhöhe aufzukommen hat (Az.: 2-10 O 612/11). In der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte der Vorsitzende Richter Valentin Reiter betont: Der Kunde habe die Bank unmissverständlich schriftlich beauftragt und zudem erklärt, er sei juristisch beraten worden.

Bei den auch „Dividendenstripping“ genannten Geschäften geht es um den Kauf und Verkauf von Aktien rund um den Dividendenstichtag börsennotierter Unternehmen. Wertpapiere wurden rasch hintereinander zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben.

In der Folge wurden mehrfach Bescheinigungen über Kapitalertragssteuern ausgestellt, die gar nicht gezahlt wurden. Der Staat soll so um Milliarden gebracht worden sein. Erst 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen. Zu „Cum-Ex“ ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften, auch gegen frühere und derzeitige HVB-Mitarbeiter.

Im konkreten Fall bewegte die HVB nach Angaben des Gerichts in den Jahren 2006 bis 2008 Aktien im Wert von 15 Milliarden Euro. Dies brachte 500 Millionen Euro Dividenden sowie Gutschriften von Kapitalertragssteuern von 112 Millionen Euro. Das Finanzamt forderte inklusive Zinsen 124 Millionen Euro zurück. Die Bank zahlte zwar einen Teil der Steuerschuld, sieht sich aber nicht in der Haftung - und klagte deswegen gegen ihren damaligen Kunden und dessen Berater.

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