Das Erben als Milliardengeschäft

Ein Drittel aller Befragten hat schon einmal geerbt. In vielen Fällen gibt es Streit.

Bonn. Die Deutschen sind mehrheitlich ein Volk der Erben — zu diesem Schluss kommt die Postbank in ihrer repräsentativen Umfrage zum Thema Erben.

Das Volumen der Erbschaften in Deutschland schätzt die Bank in diesem Jahr auf 233 Milliarden Euro — Tendenz steigend. Bis 2020 dürfte der Wert auf 330 Milliarden Euro klettern und damit auf mehr als das Vierfache des Jahres 1990.

Immerhin ein Drittel aller Deutschen über 16 Jahre gibt an, schon einmal geerbt zu haben — das sind immerhin mehr als 20 Millionen Menschen. Weitere 23 Prozent gehen zudem von einer künftigen Erbschaft aus. Der durchschnittliche Erbe in Deutschland ist übrigens Mitte 40.

Aus den Daten der Studie ergibt sich zudem, dass in Ost- und Westdeutschland bislang annähernd gleich häufig geerbt wird. Jedoch ist der Umfang der Erbschaften in Westdeutschland deutlich größer.

So liegt im Osten in 61 Prozent der Fälle der Wert eines Erbes bei weniger als 25 000 Euro, im Westen sind es 45 Prozent aller Fälle. Dagegen haben hier 19 Prozent der Nachlässe einen Wert von mehr als 100 000 Euro. Im Osten ist dies nur bei drei Prozent der Fall.

Derweil kündigt sich eine neue Erbengeneration an, die deutlich höhere Erbschaften erwartet. 70 Prozent der künftigen Erben gehen davon aus, dass sie ein Eigenheim oder vermieteten Grundbesitz erhalten werden.

Bisher liegt der Wert bei 38 Prozent. Entsprechend wird der Wert der Nachlässe steigen. So gehen 21 Prozent von einem sechsstelligen Wert aus.

Allerdings rechnen sie auch deutlich häufiger mit Streit um den Nachlass. Schon jetzt gibt es bei jeder sechsten Erbschaft Konflikte. In den meisten Fällen fühlen sich die Hinterbliebenen benachteiligt (73 Prozent), oder sie waren schon zuvor zerstritten (57 Prozent).

„Fehlende Testamente sind längst nicht die häufigste Ursache für Streit unter Erben“, sagt Michael Meyer, Vorstandsmitglied der Postbank.

Die gesetzlichen Regeln zu Erbschaften sind vielen nicht bekannt. Die Umfrage zeige Wissenslücken, so Meyer. So glauben 50 Prozent der Befragten, über die gesetzliche Erbfolge „recht gut Bescheid“ zu wissen. 42 Prozent sagen dies über ihre Kenntnisse über Testamente, 35 Prozent über jene zum Pflichtteil.

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