Der Hauskauf wird teurer

Im Oktober steigt die Grunderwerbsteuer. Notar Henrich Fabis erklärt die Folgen.

Wuppertal. NRW tut es anderen Ländern gleich: Die Grunderwerbsteuer steigt ab Oktober auf fünf Prozent. Wie wirkt sich das auf den Betroffenen aus, und was ist zu raten? Darüber sprachen wir mit Henrich Fabis, Notar in Wuppertal.

Herr Fabis, wer muss eigentlich Grunderwerbsteuer bezahlen?

Fabis: Grunderwerbsteuer fällt an, wenn ein im Inland gelegenes Grundstück verkauft oder gegen eine andere Gegenleistung übertragen wird. Das bezieht sich auch auf Wohnungseigentum und Erbbaurechte.

Auf welchen Teil der Erwerbskosten bezieht sich die Grunderwerbsteuer?

Fabis: Auf den Kaufpreis, nicht auf die Kaufnebenkosten. Ein Beispiel: Jemand kauft eine Eigentumswohnung für 150 000 Euro. Die Kaufnebenkosten (Makler, Notar, Grundbuchamt) betragen rund 8500 Euro. Die Grunderwerbsteuer wird aus dem Kaufpreis von 150 000 Euro berechnet. Zurzeit 3,5, demnächst fünf Prozent.

Bezieht sich die Steuer auch auf mitverkaufte Sachen wie etwa eine Einbauküche?

Fabis: Wenn der Kaufpreis dafür im Vertrag gesondert ausgewiesen wird, fällt für den Kaufpreisanteil keine Grunderwerbsteuer an.

Fällt Grunderwerbsteuer auch dann an, wenn man die Immobilie geschenkt bekommt?

Fabis: Nein. Aber dann gilt das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Gerade bei Schenkungen zwischen nicht verwandten Personen kann die Steuer bei 30 Prozent oder mehr liegen. Da kann ein Verkauf steuerlich günstiger sein.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Fabis: Müller will seiner Freundin eine vermietete Eigentumswohnung im Wert von 100 000 Euro übertragen. Wird die Übertragung als Schenkung gestaltet, fällt Schenkungssteuer von 30 Prozent auf einen Betrag in Höhe von 80 000 Euro (100 000 Euro minus Freibetrag von 20 000 Euro) an; im Ergebnis also 24 000 Euro Steuerbelastung. Verkauft Müller die Wohnung an die Freundin, beträgt die Steuerbelastung derzeit 3,5 Prozent, also nur 3500 Euro.

Muss auch ein Erbe Grunderwerbsteuer zahlen?

Fabis: Nein, und auch bei der Verteilung von Grundbesitz im Rahmen einer Erbengemeinschaft oder zwischen Ehegatten im Falle der Scheidung muss man keine Grunderwerbsteuer zahlen. Steuerfrei sind auch Grundstücksübertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie, also zwischen Eltern, Kindern und Stiefkindern sowie deren Ehegatten.

Sollte man noch schnell vor Oktober einen geplanten Immobilienkauf verwirklichen?

Fabis: Wer bereits ein geeignetes Kaufobjekt gefunden hat, sollte den Kaufvertrag vor Inkrafttreten der Steuererhöhung abschließen. Doch das Steuersparen sollte nie das Kriterium für eine übereilte Entscheidung sein.

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