Dresden verklagt Gagfah auf 1,08 Milliarden Euro

Dresden (dpa) - Die Stadt Dresden fordert in ihrer Klage gegen den Immobilienkonzern Gagfah wegen angeblichen Vertragsbruchs nach Gerichtsangaben rund 1,08 Milliarden Euro. Das Verfahren richte sich aber nicht gegen die Gagfah direkt, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Dresden am Freitag.

Beklagt würden die zwei Dresdner Wohnungsunternehmen, die 2006 unter einem gemeinsamen Dach an den Gagfah-Eigentümer Fortress verkauft wurden (Az. 9o 786/11).

Dresden hatte die Klage am Donnerstagabend am Landgericht eingereicht. Gleichzeitig strengte sie ein Verfahren bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit an. Deren Geschäftsstelle in Köln wollte den Fall am Freitag nicht kommentieren. Auch die Stadtverwaltung selbst schweigt zu den Details ihrer Klagen. Sie ist der Auffassung, dass die Gagfah gegen Verträge verstoßen hat, die damals bei der Privatisierung des kommunalen Wohnungsunternehmens Woba ausgehandelt worden waren.

Die zwei einzelnen Gesellschaften waren einst unter dem Dach der Woba Dresden GmbH zusammengefasst worden. Die wurde dann 2006 mit einem Gesamtbestand von rund 48 000 Wohnungen verkauft. Mit dem Geschäft konnte die Stadt auf einen Schlag alle Schulden tilgen.

Der Streit dreht sich um die damals vereinbarte Sozialcharta. Dabei war unter anderem festgelegt worden, dass die Gagfah immer zuerst den Woba-Mietern ein Kaufangebot vorlegt, bevor sie deren Wohnungen an Dritte veräußert. Werden ganze Häuser verkauft, sollte diese Pflicht inklusive der vereinbarten Strafen an die neuen Eigentümer weitergegeben werden. Das hat die Gagfah zumindest nach Ansicht der Stadt in mehreren Fällen aber nicht getan.

Das Unternehmen selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht dem Verfahren nach eigenem Bekunden gelassen entgegen. Am Donnerstag hatte eine Sprecherin noch betont, dass man noch keine konkreten Informationen über den Inhalt der Klage oder darin genannte Summen erhalten habe. „Wenn diese Informationen vorliegen, wird die Gagfah sie sorgfältig prüfen und sich entsprechend äußern“, betonte sie. Für konstruktive Gespräche mit der Stadt Dresden sei man offen. Nach Angaben des Gerichts können sich die Parteien jederzeit einigen. Das Verfahren wären damit dann erledigt.

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