EuGH urteilt erneut zu Flugverspätungen

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird heute zu zwei Klagen entscheiden, in denen es um Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen geht.

Ein hoher Gutachter hatte dem Gericht empfohlen, eine bisher schon geltende EU-Regelung zu bestätigen. Demnach haben Flugreisende Anspruch auf Geldzahlungen, wenn ihr Flug stark verspätet ist.

Eine EU-Verordnung sieht Zahlungen zwischen 250 und 600 Euro vor, wenn ein Flug gänzlich gestrichen wird. 2009 hatte das Gericht bereits entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn Flüge mehr als drei Stunden verspätet sind und dies nicht auf „außergewöhnlichen Umständen“ beruht.

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