Euro-Stabilitätspakt verschärft

Notorischen Schuldensündern drohen künftig Milliardenstrafen.

Brüssel. Die Verschärfung des Euro-Stabilitätspakts ist bei den EU-Finanzministern unter Dach und Fach. Sobald das Paket auf dem Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am 24. und 25. März absegnet ist, soll es dem EU-Parlament vorgelegt werden. Eine endgültige Einigung wird für den Sommer erwartet. Die wichtigsten Ergebnisse lauten:

Verstößt ein Euroland gegen die Defizitregeln, muss es zum Auftakt eines Strafverfahrens ein Pfand von 0,2 Prozent seiner Wirtschaftsleistung hinterlegen. Für Deutschland wären dies beispielsweise rund fünf Milliarden Euro. Die Sicherheitszahlung kann im Fall einer gescheiterten Haushaltssanierung in eine Geldbuße umgewandelt werden.

Chronische Defizitsünder können mit hohen Geldbußen belegt werden. Im alten Stabilitätspakt sind bereits Finanzstrafen von bis zu 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung vorgesehen, die in der Praxis aber nie verhängt wurden.

Wirtschaftliche Schieflagen von Euro-Ländern sollen schneller erkannt werden. In der Vergangenheit blieb etwa Irlands Immobilienblase lange ohne Folgen. Künftig müssen Euroländer bis zu 0,1 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung als Strafe zahlen, wenn sie keinen Ausgleich schaffen. Deutschland könnte wegen seiner Exportüberschüsse ins Visier geraten. Berlin setzte aber durch, dass bei Überschüssen weniger hart vorgegangen wird.

Der gesamtstaatliche Schuldenstand darf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Falls Euro-Länder die Marke überschreiten und die Schulden unzureichend abbauen, drohen Verfahren und letztlich auch Strafen. Es gibt erstmals eine bezifferte Vorgabe zum Abbau der Schuldenberge. Der Anteil der Schulden, der die erlaubten 60 Prozent überschreitet, muss jährlich um ein Zwanzigstel gesenkt werden. Reformen von Rentensystemen und andere Faktoren können bei der Schuldenanalyse berücksichtigt werden.

Bei Vorschlägen der EU für Sanktionen haben die Mitgliedsländer nur noch eingeschränkte Blockademöglichkeiten. Ein Veto kann es nur geben, falls eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitgliedsstaaten den Vorschlag ablehnt.

Zu dem Gesamtpaket gehört auch die Ausweitung des Rettungsfonds für klamme Eurostaaten auf 440 Milliarden Euro.

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