Freie Bahn für Klagen gegen Ratingagenturen

Juristischer Teilerfolg für einen Rentner, der Lehman-Zertifikate gekauft hatte.

Karlsruhe. Die umstrittenen US-Ratingagenturen können grundsätzlich für ihre Einschätzungen vor deutschen Gerichten verklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Fall eines 63 Jahre alten Rentners aus dem norddeutschen Varel entschieden. Der Mann hatte sich beim Erwerb später wertloser Lehman-Zertifikate auf die positiven Bewertungen der Ratingagentur Standard & Poor’s verlassen und verlangt 30 000 Euro Schadensersatz. Die Agentur hatte die im September 2008 in die Pleite gerutschte US-Bank als Emittentin der Papiere bis zuletzt sehr positiv bewertet.

Für den BGH war entscheidend, dass der Kläger im Inland wohnt und deutscher Staatsbürger ist. Das Gericht verwies den Fall an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück. Das OLG muss nun zunächst die formale Frage über die rechtmäßige Zustellung der Klage an die Agentur mit Deutschlandsitz in Frankfurt klären. Über Schadensersatz ist noch nicht entschieden.

„Das ist ein Durchbruch für Klagen gegen Ratingagenturen in Deutschland“, sagte der Kläger-Anwalt Jens-Peter Gieschen. „Mit seinem Beschluss hat das höchste deutsche Zivilgericht letztlich den Weg freigemacht für Schadensersatzklagen von Tausenden Investoren, die im Vertrauen auf die amerikanischen Ratingagenturen zig Millionen Euro Verlust gemacht haben“, erklärte er. dpa

“ Aktenzeichen: III ZR 282/11

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