Geld zurück für Allianz-Kunden

Die Versicherung muss bis zu 117 Millionen Euro zahlen. Es geht um ungültige Klauseln.

Stuttgart. Ungültige Klauseln in Versicherungen: Gut eine Million Kunden der Allianz Lebensversicherung haben künftig Anspruch auf Nachzahlungen. Wie der Branchenprimus mitteilte, muss die Versicherung nach einem langwierigen Rechtsstreit insgesamt bis zu 117 Millionen Euro zurückzahlen.

Demnach haben Kunden der Allianz Lebensversicherungs-AG unter anderem einen zu niedrigen Rückkaufwert für gekündigte Versicherungen bekommen. Im Großteil der Fälle steht Kunden nach Angaben der Allianz jedoch eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu. Allein dabei handele es sich um 900 000 Verträge. Zuvor hatte der Branchenprimus eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurückgezogen.

Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart aus 2011 rechtskräftig, nach dem der Versicherer gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen falsch abgerechnet hat. Auch Klauseln zum Stornoabzug hatte das Gericht beanstandet. Das OLG hatte die Ansicht von Verbraucherschützern bestätigt.

Der Versicherungssprecher kündigte an, betroffene Kunden zu entschädigen. Wer noch entsprechend versichert sei, bekomme automatisch eine Erhöhung der beitragsfreien Leistungen. Wer hingegen damals eine Versicherung gekündigt habe, müsse sich melden, um sein Geld zurückzubekommen, da beispielsweise viele Adresse früherer Kunden nicht mehr aktuell seien.

Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge können Verbraucher durchschnittlich mit einer Erstattung von 500 Euro rechnen. Entsprechende Forderungen sollten Kunden schriftlich geltend machen. Dazu könnten sie einen Musterbrief ausfüllen, den die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage bereitgestellt hat. Darin müssen Kunden unter anderem angeben, wann sie ihren Vertrag gekündigt und wie viel Geld sie ausgezahlt bekommen haben.

Die Allianz Lebensversicherung ist bei dem Rechtsstreit um entsprechende Klauseln keineswegs der einzige Versicherer, gegen den die Verbraucherschützer vor Gericht gezogen sind: Nach Angaben der Verbraucherzentrale in Hamburg hatten sie zuvor bereits mit Klagen gegen Signal Iduna, den Versicherer Deutscher Ring sowie gegen Generali und Ergo Erfolg.

Der Musterbrief unter http://dpaq.de/tTFV4

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