Gericht kippt Kompromiss zwischen VRR und Deutscher Bahn

Düsseldorf (dpa). Der nach langem Streit mühsamausgehandelte Kompromiss zwischen der Deutschen Bahn und demVerkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) ist rechtswidrig.

Das hat dasDüsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch entschieden. Der Vertrag,mit dem die Auseinandersetzungen beider Unternehmen nachVergleichsverhandlungen im November 2009 beigelegt worden waren, hatteeine Verlängerung der Zusammenarbeit von 2018 bis 2023 vorgesehen.

Dies hätte so nicht vereinbart werden dürfen, befand das Gericht. Dievon der Bahn übernommenen Dienstleistungen müssen neu ausgeschriebenwerden. Das Gericht gab damit dem privaten Verkehrsbetreiber AbellioRail NRW recht (Az.: VII-Verg 19/10). Allerdings hat derBundesgerichtshof in dem Fall das letzte Wort.

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