Haribos Goldbär schubst Lindt-Teddy aus dem Regal

Spezialist für Fruchtgummi feiert einen Etappensieg.

Köln. Eigentlich sehen sie sich gar nicht ähnlich, der Goldbär von Haribo und der Teddy von Lindt Sprüngli. Der Bonner Fruchtgummi-Spezialist möchte den Verkauf des Schoko-Bären der Schweizer Konkurrenz wegen Verletzung von Markenrechten dennoch verbieten lassen.

Nun haben die Richter ein Machtwort gesprochen: Der Teddy muss aus dem Regal. Das Kölner Landgericht untersagte am Dienstag dem Schweizer Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Markenrechte von Haribo den Verkauf des Schokobären.

Doch was sind die Hintergründe des Streits, der juristisch wahrscheinlich in die nächste Runde gehen wird? „Wenn etwas von Herzen kommt, sagt man es am schönsten mit dem neuen Teddy von Lindt“, wirbt der Schweizer Chokolatier für sein Produkt.

Diese Botschaft findet man bei Haribo gar nicht lustig. Ein Firmen-Sprecher betont: „Im Regal steht der Goldhase von Lindt, daneben der Bär in Goldfolie mit rotem Halsband, genauso wie unser Goldbär“. Da denke doch jeder gleich an den Haribo-Goldbären.

Zum Verwechseln ähnlich oder nicht — Haribo geht es um mehr, nämlich um ein Firmenimage. Der Goldbär wird als Synonym für eine ganze Firma gesehen.

Im Streit mit den Schweizern berufen sich die Bonner darauf, dass Haribo sowohl das Wortmarkenrecht „Goldbär“ als auch das Bildmarkenrecht an dem gelben Bären mit der Schleife besitzt.

Der Goldbär habe einen 95-prozentigen Bekanntheitsgrad, heißt es. Und das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation: Beim Anblick des Schoko-Goldbären von Lindt werde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt, befand das Gericht, ließ aber Berufung zu.

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