Ideenklau? Apple und Samsung streiten

Südkoreaner dürfen vorerst ihren Tablet-PC nicht in Deutschland verkaufen.

Düsseldorf. Samsung will den gerichtlich verordneten Verkaufsstopp seines Tablet-Computers Galaxy Tab 10.1 in Europa nicht hinnehmen.

Der südkoreanische Hersteller kündigte an, gegen die Einstweilige Verfügung vorzugehen, die iPad-Hersteller Apple am Landgericht Düsseldorf erwirkt hatte. „Wir werden unser geistiges Eigentum in Deutschland und der Welt verteidigen“, sagte Samsungs PR-Chef Kim Titus.

Apple hat Samsung den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union vorläufig untersagen lassen. Der US-Konzern wirft den Südkoreanern vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen.

Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablets. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich „um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus“ handele, erklärte Apple (Az.: 14c O 194/11).

Der US-Konzern hatte ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu zwei Jahren beantragt, sollte Samsung der Verfügung nicht entsprechen. Das Galaxy Tab 10.1 sollte in diesem Monat in Deutschland auf den Markt kommen.

Der deutsche Patentexperte Florian Müller fand in der Klageschrift einen Hinweis darauf, dass Apple auch gegen den US-Konzern Motorola wegen des Designs des iPad-Herausforderers Xoom vorgeht, und zwar ebenfalls beim Landgericht Düsseldorf.

Nach Einschätzung Müllers dürfte Apples Erfolg dazu führen, dass künftig noch mehr Handy-Patentstreitigkeiten in Deutschland ausgetragen werden. „In diesen Konflikten ist entscheidend, wer zuerst eine Verfügung erwirken kann, und das ist in USA sehr langwierig.“

Bereits jetzt finde etwa die Hälfte aller europäischen Patentstreitigkeiten vor dem Landgericht Düsseldorf statt, das als sehr Patentinhaber-freundlich eingeschätzt werde.

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