Minijobs: Bei 450 Euro muss nicht Schluss sein

Den Mitarbeitern stehen unter bestimmten Bedingungen Nachtzuschläge, Urlaubsgeld und Jobticket zu.

Düsseldorf. Viele Minijobber erhalten nicht immer alles, was ihnen rechtlich zusteht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung. Was steht Minijobbern zu?

Astrid S. kellnert als Minijobberin — auch oft spät am Abend. Ihre sozialversichert beschäftigten Kollegen bekommen für die Zeit zwischen 22 und ein Uhr 20 Prozent Zulage. Diese wollte auch Astrid S. von ihrem Chef: „Das können wir nicht machen, damit kommst du über 450 Euro im Monat und dann ist dein Minijob kaputt“, sagte er.

„Minijobber dürfen gegenüber ihren Kollegen im gleichen Betrieb nicht benachteiligt werden“, sagt Michael Felser, auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Brühl. „Wenn andere Arbeitnehmer Urlaubsgeld, Sonntags- oder Nachtarbeitszuschläge erhalten, muss es das auch für Minijobber geben.“

Nachtarbeitszuschläge sind bis zu einer bestimmten Höhe (Grafik) sozialversicherungsfrei. Es gibt noch weiterer Möglichkeiten zu sozialversicherungsfreien Zulagen. So können die Arbeitgeber per Entgeltumwandlung eine betriebliche Altersversorgung von Minijobbern finanzieren oder ihnen ein Jobticket zur Verfügung stellen. Wenn diese Leistungen den sozialversicherungspflichtig beschäftigen Kollegen zustehen, haben auch Minijobber darauf Anspruch.

Arbeitnehmer können den Minijob auch als Sprungbrett zum Vollzeitjob nutzen und sich dabei auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) stützen. Paragraf 9 trägt die Überschrift „Verlängerung der Arbeitszeit“. Danach hat ein Arbeitgeber „einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer . . . bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen“. Diese Vorrang-Regelung für die „eigenen“ Teilzeitler des Unternehmens gilt auch für Minijobber.

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