Pestizide: BUND und Bayer streiten um die Bienen

Umweltschützer hatte zwei Pestizide kritisiert. Der Konzern reichte Klage ein.

Teilnehmer eine Demonstration von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) protestieren am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht gegen angeblich bienengefährliche Pestizide in den Bayer-Produkten "Schädlingsfrei Calypso" und "Zierpflanzenspray Lizetan".

Teilnehmer eine Demonstration von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) protestieren am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht gegen angeblich bienengefährliche Pestizide in den Bayer-Produkten "Schädlingsfrei Calypso" und "Zierpflanzenspray Lizetan".

Foto: Maja Hitij

Düsseldorf. Die Gruppe in Bienchen-Kostümen, die Montagmorgen vor dem Düsseldorfer Landgericht auflief, waren keine versprengten Karnevalisten, die den Aschermittwoch verpasst hatten. Mitglieder des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) protestierten damit gegen die Klage von Bayer, das eine einstweilige Verfügung gegen die Umweltschützer erwirkt hatten.

In einem Einkaufs-Check für Baumärkte hatte der BUND darauf hingewiesen, dass zwei Produkte des Chemiekonzerns für Bienen gefährliche Pestizide enthalten. Dies soll dem Verband zukünftig nur noch mit dem Hinweis erlaubt werden, dass diese Produkte behördlich zugelassen sind.

„Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ enthalten den Wirkstoff Thiacloprid, der vom Bundesamt für Verbraucherschutz als ungefährlich für Bienen eingestuft wird. Inzwischen gibt es aber auch wissenschaftliche Studien, die das Gegenteil belegen. Ob eine Chemikalie unbedenklich ist, wird übrigens in einem speziellem Labor-Test ermittelt. Wenn mehr als 50 Prozent der Bienen den Stoff zwei Tage lang überleben, gilt er als bestanden.

Für Rechtsanwalt Remo Sturm, der den BUND vertritt, geht es um mehr als nur um Bienen: „Das ist ein absurder Angriff auf die Meinungsfreiheit. Dann muss jemand, der die Strahlungen von Hochspannungsleitungen kritisiert, im gleichen Satz sagen, dass es dafür eine behördliche Genehmigung gibt.“

Die Richterin deutete schon an, dass sie die Broschüre der Umweltschützer eher als Meinungsaustausch ansieht. Das Urteil wird am 11. März verkündet.

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