Privatbanken planen Senkung der Guthaben-Garantie

Berlin (dpa) - Ein Vorstoß der privaten Banken irritiert. Mitten in der Schulden-Krise verändern sie ihr System der Einlagensicherung. Die Garantiesumme sinkt zwar erst in gut drei Jahren, Kritik gibt es aber schon jetzt.

Die Änderungen sollen ab dem Jahr 2015 schrittweise wirksam werden, kündigte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Donnerstag an. Sie dienten dazu, dass System der freiwilligen Einlagensicherung glaubwürdiger zu machen, sagte BdB-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Massenberg in Berlin. Für die meisten Privatkunden hätten die neuen Regeln keine Bedeutung, für große institutionelle Anleger seien sie aber relevant.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisierte, das Sicherungssystem sei nach wie vor undurchsichtig. So sei etwa unbekannt, wieviel Geld im Sicherungsfonds stecke und ob er die Pleite einer mittleren oder großen Bank verkraften würde.

Die Mindestsumme, die im Fall einer Bankeninsolvenz gesichert ist, soll in drei Stufen sinken. Die Untergrenze der Sicherung pro Kunde wird nach den Plänen von heute 1,5 Millionen Euro auf 1,0 Millionen ab Anfang 2015, 750 000 Euro im Jahr 2020 und schließlich 437 500 Euro im Jahr 2025 fallen. Eine Versammlung der Mitgliederbanken muss den neuen Regeln am 17. Oktober noch zustimmen.

Derzeit liegt bei der freiwilligen Einlagensicherung die Untergrenze pro Kunde bei 30 Prozent des Eigenkapitals, für das die jeweilige Bank haftet. Da das Mindesteigenkapital einer Bank in Deutschland bei fünf Millionen Euro liegt, ergibt sich für Kunden ein garantiertes Minimum von 1,5 Millionen Euro. Geplant ist nun, die Sicherungsgrenze 2015 auf 20 Prozent des Eigenkapitals zu senken, 2020 auf 15 Prozent und 2025 auf 8,75 Prozent.

„Für den Privatkunden wird sich dadurch praktisch nichts ändern“, sagte Massenberg. Selbst 2025 werde die Untergrenze viermal höher liegen als die ohnehin gesetzlich garantierten 100 000 Euro pro Kunde und Bank. Weil die meisten Banken deutlich mehr Eigenkapital hätten, seien auch künftig 95 Prozent der Kundeneinlagen bis zur Höhe von fünf Millionen Euro geschützt.

Zur Begründung der Reform sagte Massenberg, das derzeit gegebene Haftungsversprechen sei „nicht mehr realistisch“. Über Änderungen werde schon seit Jahren diskutiert, besonders seit der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008. Es gehe darum, den Sicherungsfonds „glaubwürdiger und den Risiken entsprechend“ besser aufzustellen.

VZBV-Finanzexperte Manfred Westphal sagte der dpa, im Vergleich zur alten erscheine die neue Regelung „realistischer“. Dennoch sei zu fragen, ob das freiwilliges Versprechen im Ernstfall halte. Die Einlagensicherung sei wichtig. Bedeutender sei es jedoch, die Banken in der momentanen Krise so zu stabilisieren und zu kontrollieren, dass die Einlagensicherung gar nicht erst nötig werde.

Die Banken sollen nach BdB-Angaben ab 2012 einen zehnprozentigen Risikoaufschlag auf ihren Beitrag zum Sicherungsfonds leisten, wenn die Summe ihrer Kundeneinlagen das 20-Fache des Eigenkapitals überschreitet. Damit soll es für Institute weniger attraktiv werden, mit überhohen Zinsen Kundengelder anzulocken. Der normale Jahresbeitrag liegt bei 0,06 Prozent der Kundeneinlagen.

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