Regierung will Härten bei Lebensversicherungen abfedern

Berlin (dpa) - Finanzminister Schäuble tritt hart auf die Bremse: Erst im November hat der Bundestag Entlastungen für die Lebensversicherer beschlossen. Jetzt soll es eine Härtefallregelung die Gemüter der Versicherten beruhigen.

Wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete, will Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kurzfristig per Verordnung sicherstellen, dass Versicherte bei der Auszahlung ihrer Policen 2013 oder 2014 nicht auf übermäßig viel Geld verzichten müssen. Damit sollten „substanzielle Einbußen“ vermieden werden, hieß es.

Nach dem Beschluss des Bundestages wird die Beteiligung der Versicherten an den zurzeit besonders hohen Bewertungsreserven für festverzinsliche Wertpapiere ab dem 21. Dezember begrenzt. Ziel ist es, die unter den niedrigen Kapitalmarktzinsen leidenden Lebensversicherer zu stabilisieren und ihre Rückstellungen für die Auszahlung kommender Jahrgänge zu sichern. Dadurch müssen aber viele Versicherte mit ablaufenden oder gekündigten Verträgen befürchten, spürbar weniger Geld zu erhalten.

Mit der Härtefallregelung soll die Absenkung der Beteiligung nun gedeckelt werden. Das führe dazu, dass Versicherte bei der Auszahlung ihrer Police im Schnitt maximal einen Abschlag von fünf Prozent in Kauf nehmen müssten, hieß es. Allenfalls im Einzelfall lägen die Abschläge darüber. Genaue Zahlen lägen nicht vor, weil die Tarife und die Laufzeiten der einzelnen Versicherungsverträge ebenso unterschiedlich seien wie die Bewertungsreserven der Versicherungen.

Die gesetzliche Neuregelung hatte zu großer Unruhe unter Versicherten geführt, zumal einige Lebensversicherer ihren Kunden nahegelegt hatten, ihre Verträge vor Inkrafttreten der Reform zu kündigen. Die dabei vorgelegten Modellrechnungen seien aber von der - falschen - Annahme ausgegangen, dass die Kunden überhaupt nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt würden, hieß es in Regierungskreisen. Dies habe zu großen Irritationen geführt.

Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung schlagen die garantierte Leistung, die Überschussbeteiligung und die Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Buche. Die Bewertungsreserven machen dabei nach Angaben aus Regierungskreisen etwa fünf Prozent des Gesamtvolumens aus. Einzelne Kunden mussten infolge der Neuregelung befürchten, dass ihnen mehrere tausend Euro verloren gehen - vor allem, wenn die Auszahlung in die anhaltende Niedrigzinsphase fällt.

Grund ist die Tatsache, dass die Bewertungsreserven bei festverzinslichen Papieren angesichts der niedrigen Zinsen zurzeit besonders hoch sind. Denn viele Wertpapiere wurde vor Jahren zu viel höheren Zinssätzen als heute ausgegeben. Müssten die Konzerne diese Papiere heute verkaufen, um die Ansprüche von Kunden zu erfüllen, wären sie gezwungen, anschließend deutlich schlechter verzinste Papiere kaufen. Dies müsse unbedingt verhindert werden, hieß es.

In der Regierung wurde darauf verwiesen, dass die ursprünglichen Gesetzespläne auf Zahlen aus dem Jahr 2011 basierten. Inzwischen habe sich die Lage aber verändert. Eine Prüfung habe ergeben, dass im Regelfall mit Abschlägen zwischen fünf und sechs Prozent gerechnet werden müsse, wenn man nicht eingreife. Die Verordnung soll nun bereits an diesem Freitag dem Bundesrat vorliegen, so dass sie zeitgleich mit dem Gesetz am 21. Dezember in Kraft treten kann.

Für Kunden von Lebensversicherungen hatte es zuletzt mehrere schlechte Nachrichten gegeben. Unter anderem hatte die Bundesregierung den Garantiezins für neue Verträge auf 1,75 Prozent gesenkt. Zentrales Ziel ist es, dass die Versicherer auch ihre langfristigen Verpflichtungen an ihre Kunden noch erfüllen können.

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