Rivalen vor Gericht: Kirch trifft auf Breuer

Der Medienzar will Schadenersatz in Milliardenhöhe von der Deutschen Bank.

München. Neun Jahre nach der spektakulären Pleite seines Medien-Imperiums ist Leo Kirch zum ersten Mal vor Gericht mit dem früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer zusammengetroffen.

Der 84 Jahre alte Kirch macht den Ex-Manager und die größte deutsche Bank für den Zusammenbruch seiner Firmen-Gruppe verantwortlich und streitet seit Jahren erbittert um milliardenschweren Schadenersatz.

Nach gut eineinhalb Stunden brach der Vorsitzende Richter Guido Kotschy die Vernehmung des schwer kranken Kirchs auf Anraten von dessen Arzt allerdings ab und will Kirch nun später wieder laden.

Der im Rollstuhl sitzende Kirch war kaum in der Lage zu sprechen. Nur mit Hilfe seiner langjährigen Mitarbeiterin Gertrude Barrera-Vidal, die auch eine Erklärung Kirchs verlas, konnte er die Fragen des Senats zur Vorgeschichte des Falls beantworten. Breuer folgte der Befragung zunächst ohne größere Regung — meist mit verschränkten Armen.

Beide würdigten sich kaum eines Blickes. Im Laufe des Tages wurden auch der Kirch-Vertraute Dieter Hahn und der frühere Deutsche-Bank-Manager Michael Cohrs vernommen. Der Ausgang des Verfahrens ist offen, auch wenn Kotschy nach mehr als acht Stunden Befragungen zumindest auf den möglichen Ausgang hinwies.

Kirch wirft der Bank und Breuer vor, die Pleite seines Konzerns verschuldet zu haben. Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Nach dem Interview hätten die Banken kein Geld mehr gegeben, meint Kirch.

Auch wenn Breuer das Interview inzwischen bereut, weisen er und die Bank die Vorwürfe zurück. „Was ich gesagt habe, war die Wahrheit und allgemein bekannt“, sagte Breuer zum Auftakt vor vier Wochen. Die schlechte Lage der hoch verschuldeten Mediengruppe sei damals längst öffentlich diskutiert worden.

Das Gericht will in dem Verfahren vor allem klären, ob es angesichts von Vorgesprächen über eine Zusammenarbeit zwischen Bank und Kirch ein sogenanntes „vorvertragliches Verhältnis“ zwischen Bank und KGL Pool gab, in der Kirch 17 seiner Firmen gebündelt hatte. Daraus könnte sich ein Schadenersatzanspruch ableiten lassen.

Das Gericht sehe nach dem derzeitigen Stand aber kein solches Verhältnis, sagte Kotschy am frühen Abend. „Damit ist nicht gesagt, dass die Klage unbegründet ist“, sagte der Richter. Das Gericht konzentriert sich nun auf die Frage, ob Breuer Kirch mit dem Interview „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“ habe — ein schwer beweisbares Delikt.

Kirchs Anwalt Peter Gauweiler gab sich zuversichtlich, dass man damit Erfolg haben könne. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob das Interview Teil eines Plans der Bank gewesen sein könnte, um Druck auf Kirch zu machen, um die Unternehmensgruppe dann beraten zu können. Die Bank und Breuer haben dies stets zurückgewiesen.

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