Streit um europaweiten Schutz von Sparguthaben

Straßburg (dpa) - Brüssel geht mit einem Vorschlag zum europaweiten Schutz von Spargeldern auf Konfrontationskurs zu Deutschland. Europas Banken sollen von 2017 an schrittweise in einen gemeinsamen Topf einzahlen, der die Ersparnisse von Kunden im Fall einer Bankenpleite europaweit absichert.

Streit um europaweiten Schutz von Sparguthaben
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Anders als zuletzt angedeutet soll es keine Ausnahmen für deutsche Volksbanken und Sparkassen geben. Das hat die EU-Behörde am Dienstag in Straßburg vorgeschlagen.

Von 2024 an soll dieser Topf bei der Pleite eines Geldhauses die Einlagen auf Konten und Sparbüchern in Höhe von 100 000 Euro pro Kunde garantieren. Bisher haften die einzelnen Staaten für diese Summe.

Deutsche Sparkassen und Volksbanken haben bereits eigene Sicherungssysteme, die Institute gruppenintern auffangen, und wollen nicht für marode ausländische Institute haften. Denn in vielen EU-Ländern gibt es bislang keine vergleichbaren Systeme. EU-Kommissar Jonathan Hill betonte aber, die Teilnahme an dem europäischen Topf sei Pflicht: „Alle Banken (...) werden dort mitmachen.“

Allerdings signalisierte Hill Entgegenkommen. Es gebe in Deutschland und Österreich besondere, historisch gewachsene Bankmodelle: „Dem sollten wir Rechnung tragen.“ So sollten sich die Beiträge der Banken zum Fonds nach dem Risiko ihres Geschäftsmodells richten. „Sichere Banken werden geringere Beiträge zahlen und risikoträchtige Banken höhere Beiträge“, sagte Hill. Insgesamt sollen 0,8 Prozent der gesamten Kundengelder von Banken in Europa abgesichert werden, das wären rund 43 Milliarden Euro.

Der Vorschlag wird allerdings nur dann Gesetz, wenn das EU-Parlament und die EU-Staaten zustimmen. Wegen des starken Widerstands aus Deutschland ist eine langwierige Debatte zu erwarten; es dürfte auch noch zu Änderungen an dem Entwurf kommen.

Der Topf würde in drei Phasen aufgebaut. Von 2017 bis 2020 soll er nur einspringen, wenn nationale Sicherungssysteme bei Bankenpleiten überfordert sind. In der zweiten Phase ab 2020 sollen nationale und europäische Sicherungssysteme Sparer dann gemeinsam entschädigen. Erst von 2024 an wäre der europäische Fonds eine Vollversicherung.

Zudem kommt die EU-Kommission einer Forderung Deutschlands nach, um die Risiken von Bankenpleiten zu reduzieren. So schlägt die EU-Kommission Obergrenzen für Großkredite vor, mit denen Banken Staaten Geld leihen, sowie Obergrenzen, wie viele Staatsanleihen eine Bank halten darf.

Auch einheitliche Regeln für die Refinanzierung sind vorgesehen; Banken sollen weniger Wahlmöglichkeiten bei der Berechnung des Eigenkapitals haben. Das alles soll Banken krisenfester machen, damit sie erst gar nicht ins Straucheln geraten.

Das Projekt soll das Vertrauen der Europäer in das Bankensystem stärken und verhindern, dass besorgte Kunden - wie etwa im Sommer in Griechenland - ihre Konten plündern.

Die EU-Kommission hält die gemeinsame Einlagensicherung als dritten Pfeiler der Bankenunion in Europa für unbedingt notwendig. Seit einem Jahr gibt es bereits eine zentrale Bankenaufsicht für die Eurozone unter Führung der Europäischen Zentralbank (EZB). Von 2016 an greifen gemeinsame Regeln zur Sanierung und - im Notfall - Schließung von Banken. Mit der Bankenunion will die EU künftig verhindern, dass Steuerzahler für Pleitebanken geradestehen müssen.

An dem Vorschlag zur Einlagensicherung gab es heftige Kritik. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ließ bereits im Vorfeld verlauten, die Kommission setze damit „die falschen Prioritäten und Anreize“. Die Deutsche Kreditwirtschaft lehnt den Vorschlag rundweg ab. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon, bemängelte im Deutschlandfunk: „Das war die zentrale Lehre der Finanzmarktkrise, dass wir aufhören, dass die einen irgendwo auf der Welt Risiken aufladen, weil sie genau wissen, dass die Steuerzahler oder der Nachbar dann zu Hause rauspauken.“

Auch aus dem Europaparlament kamen Einwände. Der CSU-Finanzexperte Markus Ferber sagte: „Die Vergemeinschaftung (...) würde am Ende nichts anderes bedeuten, als dass der deutsche Sparer für Verluste der Banken in anderen EU-Ländern haften muss.“ Der EU-Parlamentarier Europaabgeordnete Michael Theurer (FDP) sprach von einer „faktischen Enteignung der deutschen Bankenkunden“ und einer „Transferunion durch die Hintertür“.

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