Traumjob ohne Verfallsdatum: Piloten dürfen länger im Cockpit bleiben

EU-Gericht kippt Regelung zum Zwangsruhestand mit 60 Jahren.

Luxemburg. Der Pilotenberuf gilt als Traumjob. Im Cockpit eines Airbus zu sitzen, der mit 950 Stundenkilometern durch die Welt fliegt und abends in New York oder Hongkong landet, garantiert den Kapitänen neben interessanten Erfahrungen Spitzengehälter.

Während andere Berufsgruppen sich gegen Arbeit bis ins hohe Alter sträuben, haben drei Lufthansa-Piloten dagegen gekämpft, mit 60 Jahren in den Zwangsruhestand geschickt zu werden — und bekamen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Recht.

Das Argument der Kläger: „Wir sind fit und kompetent und möchten weiterfliegen.“ Alles andere wäre nach Ansicht der Richter Altersdiskriminierung.

Das Musterurteil sorgt in der Branche, aber auch darüber hinaus, für Aufsehen. Als konkrete Folge muss die Lufthansa den Tarifvertrag für die rund 4200 Piloten neu aushandeln. Voraussichtlich werde man die alte Regelung beibehalten und zusätzlich älteren Piloten auf freiwilliger Basis ein längeres Berufsleben ermöglichen, heißt es in Luftverkehrskreisen.

Aber auch der Airline Condor stehen Klagen ins Haus. Der Anwalt der drei Kläger, Ekkehard Helmig, vertritt 75 Piloten in ähnlichen Fällen gegenüber Lufthansa und Condor. „Wir wollen nun mit den Fluggesellschaften in Kontakt treten und Einzelfalllösungen anstreben“, kündigte Helmig an.

Die meisten Lufthansa-Piloten dürften den Klageerfolg des Trios allerdings eher als Bärendienst empfinden. Die üppige Übergangsversorgung in die Rente oberhalb von 80 Prozent der letzten Bezüge hat ihnen bislang den Vorruhestand versüßt. Davon können Piloten etwa beim wichtigsten nationalen Konkurrenten Air Berlin nur träumen, denn dort wird bis 65 geflogen.

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