Weitere Millionenbuße wegen Preisabsprachen bei Feuerwehrautos

Bonn (dpa). Brandalarm bei den Wettbewerbshütern: Hersteller von Feuerlöschfahrzeugen haben über Jahre hinweg den Markt untereinander aufgeteilt - zu Lasten von Kommunen. Das Bundeskartellamt bereitete den Absprachen ein Ende und verhängte am Mittwoch ein Bußgeld von 30 Millionen Euro gegen eine Tochter des Ulmer Unternehmens Iveco Magirus.

Mit einem ausgeklügelten System, darunter verbotene Preis- und Quotenabsprachen, hatten Iveco und drei weitere Unternehmen seit 2001 den Nischenmarkt beherrscht und sich gegenseitig Aufträge zugeschanzt. Geschädigte Kommunen können jetzt Schadenersatzansprüche geltend machen.

Gegen die drei anderen Unternehmen und einen Schweizer Wirtschaftsprüfer waren bereits Anfang 2011 Bußgelder von zusammen 20,5 Millionen Euro festgesetzt worden. Zudem war gegen die Fiat-Tochter Iveco im vergangenen Sommer in einem weiteren Verfahren wegen verbotener Absprachen im Bereich Drehleiterfahrzeuge ein Bußgeld von 17,5 Millionen Euro verhängt worden. Der Komplex Feuerwehrfahrzeuge sei nun abgeschlossen, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Bei den vier Unternehmen handelt es sich um die führenden Hersteller von Löschfahrzeugen in Deutschland. Ihre Auftragseingänge meldeten sie an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer. Dieser erstellte daraus Listen, auf deren Basis die Einhaltung der vereinbarten Quoten bei regelmäßigen Treffen am Züricher Flughafen überprüft wurde. Zudem koordinierten die Firmen die Erhöhungen ihrer Angebotspreise.

Neben der Zürich-Runde der Geschäftsführer gab es regelmäßige Zusammenkünfte auf Ebene der Vertriebsleiter. So sollte nach Angaben des Bundeskartellamtes ein Preis- und Rabattwettbewerb verhindert werden. Wie die drei anderen Firmen hat auch Iveco einen sogenannten Bonus-Antrag beim Kartellamt gestellt und bei den Ermittlungen kooperiert. Diese Zusammenarbeit wurde bei der Bemessung des Bußgeldes berücksichtigt.

Die Entscheidung gegen Iveco ist noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

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