Düsseldorf. „Echt schwach, das hätte ich der FDP nicht zugetraut. So fördert man Politikverdrossenheit.“ Grünen-Fraktionschefin Iris Bellstedt schäumte nahezu vor Wut, als sie am Dienstag vom Verkauf des städtischen Grundstücks neben dem Golzheimer Friedhof erfuhr.
Wie die WZ berichtete, will die Victoria-Versicherung dort einen Erweiterungsbau errichten. Eine Bürgerinitiative will das verhindern – sie hatte ein Bürgerbegehren gestartet, das von der CDU/FDP-Mehrheit im Stadtrat allerdings für unzulässig erklärt wurde.
Dennoch rechneten sich die Prostestler noch gute Chancen aus, das Projekt zu verhindern. Aus und vorbei: Ein unterschriebener Kaufvertrag kann in aller Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Unterzeichnet wurde der Vertrag am Montagabend. Sehr zur Freude der Victoria: „Wir sind sehr froh darüber, denn jetzt haben wir endlich Planungssicherheit“, sagte Sprecher Stephan Kronenberg gestern. Die zur Ergo-Gruppe gehörende Victoria sucht Platz für mehr als 200 Mitarbeiter und hat sich bereits nach Ausweichflächen umgesehen – unter anderem an der Grafenberger Allee.
Das ist nun nicht mehr nötig: Wenn alles glatt geht, könnte schon 2008 mit dem Bau für die Erweiterung in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauptgebäudes begonnen werden.
Bevor der Vertrag abgeschlossen wurde, hatten Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) und FDP-Fraktionschefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss unterzeichnet. Er soll morgen vom Stadtrat nachträglich abgesegnet werden. Tut der Rat das nicht, bleibt der Kaufvertrag aber trotzdem gültig.
CDU und FDP kamen dem eigenen Landesgesetz zuvor
Doch wozu überhaupt ein Dringlichkeitsbeschluss? Grund ist ein Landesgesetz, das wenige Stunden nach der Vertragsunterzeichnung in Kraft getreten ist. Demnach haben Bürgerbegehren eine aufschiebende Wirkung. Rat und Verwaltung dürfen dann nicht mehr – so wie beim umstrittenen Verkauf von Stadtwerke-Anteilen geschehen – die Bürgerinitiative einfach vor vollendete Tatsachen stellen.
Hintergrund: Die Bürgerinitiative hatte Widerspruch dagegen eingelegt, dass der Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hatte. Solange über diesen Rechtsstreit nicht entschieden ist, hätte die Stadt das Grundstück wohl nicht verkaufen dürfen.
„Denn wo ein Recht ist, ist auch ein Rechtsweg“, so formulierte es Henning Obst, Rechtsanwalt der Bürgerinitiative. Verwaltung, CDU und FDP sahen das wohl auch so – und handelten deshalb rasch, bevor das Landesgesetz (übrigens von CDU und FDP im Landtag beschlossen) in Kraft trat.
Noch ein weiteres Hindernis wurde kurz vor dem Grundstücksverkauf aus dem Weg geräumt. Wie berichtet, muss der Verkauf städtischer Grundstück unter gewissen Umständen neuerdings ausgeschrieben werden. Nach WZ-Informationen wurde der Vertrag vor Abschluss an einigen Stellen so geändert, dass er aus Sicht der Verwaltung nicht mehr unter diese Regelung fällt.
Adolf Nitsch, Sprecher der Initiative, will trotzdem nicht hinnehmen, was geschehen ist: „Wir sind entsetzt und fühlen uns ausgetrickst. Aber unser Widerstand wird weitergehen.“






