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22. Mai 2008 - 00:02 Uhr
Neuss: Unklarheit zum Rauchverbot
von Miriam Drescher
Dehoga und Wirtschaftsförderung klären über das Nichtraucher- schutzgesetz auf.
 
 

Neuss. Es wird ernst für die Gastwirte: Ab 1. Juli gilt das Nichtraucherschutzgesetz auch für Bars, Kneipen und Restaurants in Nordrhein-Westfalen. Doch was ab 1. Juli genau für wen gilt, ist auch sechs Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes nicht klar.

„Grundsätzlich geht es am 1. Juli für alle los“, sagt Thorsten Hellwig von dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein. „Und daran sollte sich auch jeder orientieren.“ Mit der städtischen Wirtschaftsförderung lädt der Verband, der ab 26. Mai an der Hammer Landstraße 45 seinen Sitz hat, zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Nichtraucherschutzgesetz ein.

Neusser Gastwirte stellen sich auf das Gesetz ein

Im Neusser Schwatte Päd am Büchel hat man sich auf die Neuerungen bereits eingestellt. „Bauliche Veränderungen wird es nicht geben. Bei uns kann man im Raucherraum in der 1. Etage und draußen rauchen“, sagt Geschäftsführer Carsten Windmann. Im Drusushof gibt es seit dem 1. Januar 2008 bereits einen separaten Nichtraucherraum.

Gastwirt Karl-Hubert Busch hingegen hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass es eine Ausnahmeregelung für seine Jägerstube geben wird. Seit 14 Jahren steht er hinter der Theke an der Hymgasse und für ihn ist klar: „Wir wollen weiterrauchen.“

Der Gesetzgeber räumt bisher nur zwei Möglichkeiten ein, die das Rauchen in gastronomischen Betrieben weiterhin ermöglichen. Zum einen sind das Raucherclubs. Wie genau diese aussehen sollen und welche Kriterien sie erfüllen müssen, damit beschäftigt sich der Dehoga zur Zeit noch.

„Wir müssen klären, was der beste und sinnvollste Umgang mit Raucherclubs ist“, sagt Hellwig. Gerade eben erst hat die Landesregierung den Weg für eine zweite Ausnahmeregelung freigemacht. So soll es einen Testlauf für Entlüftungsanlagen geben. Installiert ein Wirt eine solche Anlage, darf weiter geraucht werden.

Der Dehoga hofft zudem noch auf eine dritte Möglichkeit: „Am 11. Juni beschäftigt sich Karlsruhe mit den Verfassungsbeschwerden von drei Gastwirten, und wir hoffen, dass es eine Ausnahmeregelung für Gaststätten mit nur einem Raum geben wird“, sagt Hellwig.

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