Zweifel an Gutachten zum nachträglichen Lärmschutz an der A 1

Offenbar will die Bezirksregierung die Bürgeranträge ablehnen. Die Dürscheider fordern ein neues Gutachten.

Burscheid. Nach dem Sieg der Bürgerinitiative „Lärmschutz für Dürscheid“ vor dem Kölner Verwaltungsgericht im Februar 2014 war die Hoffnung auf Lärmschutz entlang der Autobahn wieder gewachsen. Die Bezirksregierung musste ihren Ablehnungsbescheid zu den Burscheider Anträgen auf nachträglichen Lärmschutz wieder zurücknehmen. Doch dieser ist damit noch lange nicht gesichert.

Inzwischen liegt das Gutachten des Landesbetriebs Straßenbau NRW vor, auf dessen Basis die Bezirksregierung erneut über nachträglichen Lärmschutz in Dürscheid entscheiden muss - und in der Folge auch in den anderen Ortschaften, die Anträge gestellt haben. Und die Bezirksregierung, so ist es Initiativensprecher Erhard Höppner angekündigt worden, sieht sich durch das Gutachten in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt.

Dabei gibt es auf Seiten der Initiative große Zweifel an dem Gutachten. Denn nach Ansicht von Höppner legt es bei seinen Ersatzprognosen zum Teil falsche Zahlenwerte aus der Zeit nach der Planfeststellung zugrunde. Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz besteht nämlich nur, wenn die damaligen Prognosen zur Lärmbelastung um mehr als 2,1 Dezibel überschritten werden. Rechnet man aber die Prognosen künstlich hoch, wird diese nötige Differenz nicht erreicht.

Auch wenn laut Höppner offenbar sowohl der Landesbetrieb als auch die Bezirksregierung gegenüber dem Gutachterbüro noch „Klärungsbedarf“ sahen, soll das Gutachten, das den Dürscheidern in seiner korrigierten Version noch nicht vorliegt, anscheinend doch für eine Ablehnung der Anträge herhalten.

Höppner hat die aus seiner Sicht zum Teil rechtswidrigen Referenzdaten inzwischen moniert und im Namen der Initiative ein neues Gutachten noch vor der endgültigen Entscheidung über die Lärmschutzanträge gefordert. Bis zum 18. Mai soll die Bezirksregierung dazu Stellung nehmen — denn zwei Tage später will die Initiative die Sachlage beraten und ihr weiteres Vorgehen abstimmen. Eine neuerliche Klage ist nicht ausgeschlossen.

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