Lärmschutz: Klage auf den Weg gebracht

Frist läuft nach Überzeugung der Initiative erst im August 2013 ab.

Burscheid. Den Anwaltstermin hat die Bürgerinitiative „Lärmschutz für Dürscheid“ schon hinter sich, „die Klage ist auf den Weg gebracht“, sagt Sprecher Erhard Höppner. Vor dem Verwaltungsgericht Köln will die Initiative gegenüber der Bezirksregierung Köln doch noch ihren Antrag auf nachträglichen Lärmschutz an der A 1 durchsetzen. Ende November war aus Köln ein Ablehnungsbescheid eingegangen.

Während die Bezirksregierung damit argumentiert, durch die Freigabe des ausgebauten Autobahnteilstücks bis zur Anschlussstelle Burscheid im Juli 1981 sei die 30-jährige Antragsfrist abgelaufen, sind die Dürscheider mittlerweile überzeugt, dass die Frist für alle Ortschaften, die zwischen Leverkusen und der Anschlussstelle Burscheid liegen, erst im August dieses Jahres endet.

Denn erst im August 1983 wurden Aus- und Abfahrt in Kaltenherberg endgültig fertiggestellt. Sie waren aber Teil des Planfeststellungsbeschlusses. Und die Verjährungsfrist beginne erst mit dessen vollständiger Umsetzung. „Damit kann die Frist meines Erachtens noch nicht abgelaufen sein“, so Höppner.

Er appelliert an alle Anwohner, die gerichtliche Klärung für Dürscheid nicht abzuwarten, sondern rechtzeitig vor August dieses Jahres noch einen Antrag auf nachträglichen Lärmschutz zu stellen — am besten durch ortsteilbezogene Zusammenschlüsse der Hausbesitzer. Für Informationen zu Sammelanträgen stehe er gerne bereit (Telefon 6 28 54). er

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