Deutliche Entlastung für pflegende Angehörige

Ab dem kommenden Jahr verdoppelt sich die finanzielle Unterstützung der Pflegekassen.

Deutliche Entlastung für pflegende Angehörige
Foto: Doro Siewert

Burscheid. Seit April schafft mit der Tagespflege Bethanien in der Weiherstraße neben einem ähnlichen Angebot im Altenzentrum eine zweite Einrichtung Entlastung für Angehörige. Und diese können ab dem kommenden Jahr darauf bauen, dass sich die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekassen für diese Form der Entlastung mehr als verdoppelt. „Die Tagespflege ist der große Gewinner des neuen Pflegestärkungsgesetzes 1“, sagt Marc Fischer, Pflegedienstleiter der Tagespflege Bethanien.

Bisher mussten die je nach Pflegestufe variierenden Pflegesachleistungen zwischen Tagespflege und ambulantem Pflegedienst aufgeteilt werden. Maximal 50 Prozent der monatlichen Beträge standen für die Tagespflege zur Verfügung. Im neuen Gesetz ist die Tagespflege ein eigener Posten. Und die aufgeführten Beträge übersteigen die alten Sätze um mehr als das Doppelte.

Konkret: „Gäste, die über die Pflegestufe 2 bisher die Kosten für zwei Tage gedeckt bekamen, können ab 2015 vier Tage kommen“, erklärt Fischer. Aus Sicht des Gesetzgebers waren zwei Gründe für die deutliche Aufstockung entscheidend: Zum einen sollen pflegende Angehörige stärker unterstützt werden. Zum anderen spielt aber trotz der Erhöhung auch Kostenersparnis eine Rolle: Denn ohne die Entlastung durch die Tagespflege wäre eine Pflege von Demenzkranken oder anderen pflegebedürftigen Angehörigen im häuslichen Umfeld oft nicht möglich. Eine stationäre Versorgung ist aber deutlich teurer.

Die Tagespflege Bethanien, die mit ihren 14 Plätzen vor achteinhalb Monaten an den Start gegangen ist, liegt mittlerweile bei einer Auslastung von 60 Prozent — bei insgesamt 20 Tagespflegegästen, die mal nur einen, mal mehrere Tage pro Woche von 8 bis 16.30 Uhr betreut werden. Montags und mittwochs ist die Einrichtung schon voll belegt.

Die neuen Sätze bieten Gästen oder ihren Angehörigen nicht nur die Möglichkeit aufzustocken. Für viele, die bisher zugezahlt haben, um die Betreuung weitere Tage in Anspruch nehmen zu können, tritt zum Jahreswechsel eine spürbare finanzielle Entlastung ein.

„Angehörige, die zuzahlen, haben in der Regel großen Bedarf und Not“, weiß Fischer aus Erfahrung. „Ein dementiell veränderter Gast von uns, so hat uns seine Angehörige erzählt, musste einen Abend 30-mal zu Bett gebracht werden, weil er immer wieder aufgestanden ist. Mit solchen Menschen haben Angehörige schon genug am Abend und in der Nacht zu tun.“

„Bei allen Angehörigen lief ein Freudenglanz durchs Gesicht“, bestätigt Christa Glaubitz, Leiterin der Tagespflege im Altenzentrum, diesen Eindruck aufgrund ihrer Beobachtungen bei einer Informationsveranstaltung zum neuen Gesetz. Auf der Schützeneich werden seit 14 Jahren zwölf Tagespflegeplätze angeboten, seit einem Jahr mit einem integrierten Förderungsprogramm für Menschen mit Mobilitätseinschränkung nach Schlaganfall oder Parkinson.

Im Altenzentrum ist die Tagespflege derzeit ausgelastet. „Im Augenblick haben wir mehr Nachfrage als Plätze“, sagt Glaubitz. Die finanzielle Aufstockung durch das neue Gesetz sei auch deswegen hilfreich, weil bisher oft ein Teil des Budgets schon allein durch den nötigen Behindertenfahrdienst aufgebraucht werde.

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