Dürscheider haben vor Gericht Erfolg

Die Bezirksregierung hat ablehnenden Bescheid wieder aufgehoben.

Burscheid. Die Bürgerinitiative „Lärmschutz für Dürscheid“ hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Sieg errungen. Das Gericht hat abschließend festgestellt, dass der Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom November 2012 in seiner Begründung nicht tragfähig ist. Die Bezirksregierung hatte den Dürscheider Antrag auf nachträglichen Lärmschutz an der A 1 mit der Begründung abgelehnt, die 30-jährige Antragsfrist sei durch die Freigabe des ausgebauten Autobahnteilstücks bis zur Anschlussstelle Burscheid im Juli 1981 abgelaufen.

Nach Darstellung der Bürgerinitiative hat das Gericht dieser Einschätzung widersprochen. Der erforderliche Zustand des A1-Ausbaus sei an dem Stichtag noch nicht erreicht gewesen. Die Bezirksregierung hat ihren Bescheid inzwischen aufgehoben. Über den Dürscheider Antrag muss jetzt neu entschieden werden. „Auf Empfehlung des Gerichts sollen alle vorhandenen Anträge auf nachträglichen Lärmschutz bei dieser Prüfung berücksichtigt werden“, so Erhard Höppner, Sprecher der Initiative.

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