Gemeinsamer Wahltag für die Integration

Am 25. Mai werden nicht nur Stimmen für Bürgermeister, Stadtrat, Kreistag und Europaparlament gezählt.

Burscheid. Am 25. Mai können Ausländer, Eingebürgerte und Deutsche gemeinsam den Weg zur Urne antreten. Denn neben Bürgermeister, Stadtrat, Kreistag und Europaparlament wird auch ein neuer Integrationsrat gewählt.

Der Beirat vertritt Migranten auf kommunaler Ebene und setzt sich aus zwei Dritteln direkt gewählter Vertreter und einem Drittel Ratsmitglieder zusammen. Im Dezember hat das Land die Gemeindeordnung geändert. Danach soll der Integrationsrat nicht mehr alle vier Jahre, sondern am Tag der Kommunalwahl, also alle fünf Jahre, gewählt werden.

Für die Wähler bedeutet das eine Erleichterung: Statt in einem der beiden Wahllokalen in Hilgen und in der Stadtmitte kann der Beirat jetzt in jedem Wahllokal gewählt werden. „Das ist eine Veränderung, die es Wahlberechtigten vielleicht leichter macht, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen“, hofft Christoph Haendeler, Leiter des Sozialamtes.

Wahlberechtigt sind Ausländer und Eingebürgerte, die älter als 16 Jahre alt sind und seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben. Erstmals dürfen auch Eingebürgerte wählen, die ihren deutschen Pass seit mehr als fünf Jahren haben.

Für den Wahlvorstand in den Wahllokalen bedeutet die fünfte Wahl nur wenig Mehrarbeit. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, werden die Stimmen für die Kandidaten des Integrationsrats in den Wahlbüros nur eingesammelt und später gemeinsam im Rathaus ausgezählt.

Kandidieren dürfen sowohl Ausländer als auch Deutsche. Voraussetzung ist, dass die Kandidaten mindestens 18 Jahre alt sind, in Burscheid wohnen und zehn Unterstützungsunterschriften gesammelt haben. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden.

Die Änderung der Gemeindeordnung soll auch als politisches Signal verstanden werden. Die Wahl des Integrationsrats soll genauso wichtig sein wie die anderen vier Wahlen am gleichen Tag.

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