Lärmschutz: Dürscheider Antrag wird abgelehnt

Die Antragsfrist von 30 Jahren wurde um zwei Monate überschritten. Die Initiative will rechtliche Schritte prüfen lassen.

Burscheid. Tiefschlag für die Dürscheider Bemühungen um nachträglichen Lärmschutz an der A 1: Am Dienstagnachmittag wurde Initiativensprecher Erhard Höppner von der Bezirksregierung vorab informiert, dass der Bürgerantrag abgelehnt wird. Die 30-Jahr-Frist wurde um zwei Monate überschritten.

Gerade erst hatte die Stadt alle Anwohner der betroffenen Ortsteile aufgefordert, entsprechende Anträge zu stellen. „Wir gehen davon aus, dass die Frist noch läuft“, sagte Kurt Berger von der Stadtverwaltung noch am Dienstagabend im Stadtentwicklungsausschuss. Eine halbe Stunde zuvor war Höppner über die gegenteilige Faktenlage informiert worden.

Sie betrifft aber nur diejenigen Ortslagen, die entlang dem ersten Bauabschnitt des Autobahnausbaus von vier auf sechs Spuren liegen. Denn dieser Abschnitt zwischen dem Kreuz Leverkusen und etwa der Anschlussstelle Burscheid wurde nach Auskunft der Bezirksregierung am 30. Juli 1981 für den Verkehr freigegeben. Der Bürgerantrag der Dürscheider datiert aber vom 30. September 2011, also zwei Monate zu spät. Der Grund liegt darin, dass Höppner erst wenige Tage zuvor überhaupt von der rechtlichen Möglichkeit erfuhr.

„Das ist eine große Enttäuschung für uns“, reagierte er dann auch auf die Nachricht aus Köln. Die Dürscheider wollen jetzt rechtliche Schritte prüfen lassen. Derweil appelliert Höppner an alle Ortsteile, die am später fertiggestellten zweiten Bauabschnitt des Autobahnausbaus liegen, auf jeden Fall die Anträge zu stellen. Nach Angaben der Stadt hat es seit dem Aufruf schon reges Interesse gegeben.

Wichtig ist, dass der Antrag von den Hausbesitzern und nicht etwa von Mietern gestellt wird. Auch Sammelanträge einer ganzen Ortschaft seien möglich, so Höppner. „Und es sollten möglichst alle Hausbesitzer unterschreiben, denn wenn nur einer den Antrag stellt und die Bezirksregierung zu dem Schluss kommt, dass ein Anspruch besteht, erhält er vielleicht nur einen Zuschuss zu neuen Lärmschutzfenstern und alle anderen und er selbst haben nichts davon, wenn sie vor der Tür stehen.“

Von der Stadt wünscht sich Höppner eine umfassende Informierung der Betroffenen, die über den bisherigen Appell hinausgeht. Er denkt dabei beispielsweise an Hausbesitzer, die gar nicht in Burscheid leben, aber hier Eigentum haben. Auch ist aus seiner Sicht dringend erforderlich, die Verkehrsfreigabe des zweiten Bauabschnitts an der A 1 zu erfahren, damit anderen Burscheider Ortsteilen die Dürscheider Enttäuschung erspart bleibt.

Nach einem Gerichtsurteil von 2007 gibt es für Straßen, deren Planfeststellungsbeschluss nach 1974 erfolgte, ein 30-jähriges Antragsrecht auf nachträglichen Lärmschutz, wenn die Lärmbelastung die ursprünglichen Lärmprognosen klar überschreitet.

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