Neuer Antrag auf Lärmschutz zehn Jahre nach Tiefschlag

Die Anwohner sind dem Dürscheider Beispiel gefolgt — auch wenn die letzte Absage noch gut in Erinnerung ist.

Burscheid. Die Grünen-Ratsfrau Heidi Neumann hatte gerade wieder mit Nachbarn in Kotten über die Lärmbelästigung durch die A 1 gesprochen, als sie im BV vom Aufruf der Stadt las, Lärmschutz zu beantragen. Drei Tage später besorgte sie sich im Rathaus das Formular und in dieser Woche wurde der Brief an die Bezirksregierung auf den Weg gebracht — versehen mit den Unterschriften der gesamten Dorfgemeinschaft.

„Hier gibt es niemanden, der dagegen ist“, sagt Neumann. Ihre Eile begründet sie mit den Erfahrungen der Dürscheider, deren Antrag gerade abgelehnt wurde. Begründung: Der erste Ausbauabschnitt der A 1 von vier auf sechs Spuren war Ende Juli 1981 freigegeben worden — und die Dürscheider hatten mit ihrem Antrag auf nachträglichen Lärmschutz vom September 2011 damit die 30-Jahr-Frist um zwei Monate überschritten.

Kotten liegt aber am später fertiggestellten zweiten Ausbauabschnitt. Wann dieser freigegeben wurde, wissen derzeit weder die Anwohner noch das Rathaus genau. „Aber wir hoffen, dass das zwei Jahre später war und unser Antrag daher noch rechtzeitig eingeht“, sagt Neumann. Denn je nach Wetterlage sei der Lärm der A 1 nicht auszuhalten. Auch im benachbarten Niklas-Ehlen-Weg wurden schon Unterschriften gesammelt.

Dabei ist den alteingessenen Anwohnern noch gut in Erinnerung, wie ihr letzter, über 20 Jahre währender Kampf um Lärmschutz im Jahr 2002 endgültig abgeschmettert worden war.

Erst hatte ein 1983 zwischen einigen Anwohnern und dem Landschaftsverband geschlossener Vergleich alle weiteren Gespräche über Lärmschutz erschwert. Dann erhielten die Bemühungen der Anwohner Anfang 2000 auch im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Absage.

Im Oktober 2001 wähnte sich die Interessengemeinschaft dann aber kurz am Ziel aller Träume: Das Landesumweltamt NRW sprach in einer Stellungnahme davon, in Kotten lägen die Voraussetzungen zur Gewährung von Schallschutz vor. Doch ein Jahr später vollzog das Amt eine 180-Grad-Wende: Basierend auf überholten Rechenmodellen, kam es nun plötzlich wieder zum Schluss, die für Lärmschutz nötige Mehrbelastung liege nicht vor.

Damals wie heute herrscht unter Betroffenen wie auch im Rathaus der Eindruck vor, die zuständigen Behörden wollten Präzedenzfälle aus Sorge vor den Folgekosten an anderer Stelle auf jeden Fall vermeiden.

Heidi Neumann will aber am Ball bleiben. „Beim Landesbetrieb Straßenbau hat man mir gesagt, dass im kommenden Jahr neue Lärmberechnungen angestellt werden sollen.“

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