Abriss-Streit spaltet die Oberkasseler Bürger

CDU und FDP genehmigten den Abbruch einer Häuserzeile auf der Cimbernstraße. Die betroffenen Mieter erwägen eine Klage.

Düsseldorf. Immer mehr Stühle mussten am Mittwoch in den Sitzungssaal der linksrheinischen Bezirksvertretung geschleppt werden, denn Anlieger der Cimbernstraße sowie Nachbarn der Wildenbruch- und Markgrafenstraße strömten in den Raum. Sie wollten wissen, ob die Bezirksvertretung es wagen würde, dem Antrag eines Investors zu folgen und die Häuser Cimbernstraße 17 bis 27 abzureißen. Die Mehrheit von CDU und FDP tat es nach langer Debatte. Kurz darauf beschlossen die Betroffenen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Auf ihren Rollator gestützt, hörte Waltraud Poeling-Neumann gespannt zu. „Wir sind alles honorige Leute“, erklärte sie. Sie sei 1953 eingezogen und wohne noch immer dort. „Ich lebe gern in Oberkassel“, sagte sie. Zuvor hatte Leonie Förster von der Cimbernstraße 17 vergeblich versucht, die Politiker auf ihre Seite zu bringen. 32 Mieter hätten schließlich unbefristete Verträge.

Kann die Bauaufsicht überhaupt Häuser zum Abbruch freigeben, die im Gebiet einer Erhaltungssatzung liegen? Sie kann es. Zumindest ist dies die Auffassung der Bauaufsicht. Michael Pfaff erklärte die Gründe: „Eine Erhaltungssatzung besagt nicht automatisch, dass jedes Gebäude erhalten bleibt. Sie gilt für Bauformen von Neugotik, Neubarock, Neurenaissance und Jugendstil. Bestandschutz haben keine Häuser der 50er Jahre.“ Die Cimbernstraße stammt aus diesen Jahren.

Nach Meinung der Verwaltung haben die Häuser 17 bis 27 keinen Schutz, sie seien nicht ortsbildprägend und nicht künstlerisch bedeutend. Es seien nur „Häuser aus der Zeit“, so Pfaff. Stadtplaner Harald Droste meinte gar, das Ortsbildprägende schließe die 50er Jahre aus. Die Grünen sahen das anders. Eine solche Einschränkung stehe jedenfalls nicht im Internet. CDU und FDP akzeptierten die Einschränkung. Die Juristen in der CDU, Iris Labinsky-Flucht und Sebastian Linnenbrink, brachten das öffentliche Recht ins Spiel, das entscheidend für den Abriss sei. Für ihr Privatrecht müssten sich die Mieter einen Anwalt nehmen. Politiker könnten ihnen diese Aufgabe nicht abnehmen.

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