Amoklauf: Die Chronologie der Bluttat am Höherweg

Dass Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann kein Opfer wurde, war nur Zufall.

Amoklauf: Die Chronologie der Bluttat am Höherweg
Foto: Berger

Düsseldorf. Wenn im Spätsommer der Prozess gegen 48-jährigen Koch beginnt, der Ende Februar drei Menschen in Kanzleien in Düsseldorf und Erkrath getötet hatte, wird das für Martin Lauppe-Assmann eine ganz besondere Erfahrung.

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Denn der Rechtsanwalt wird nicht als Verteidiger im Saal sitzen, sondern als Vertreter der Nebenklage. Dass der 55-Jährige nicht selbst Opfer der Mordserie wurde, ist reiner Zufall. Denn als Yanqing T. am 28. Februar die Kanzlei am Höherweg betrat, fragte er zunächst nach Martin Lauppe-Assmann, der zu dem Zeitpunkt im Urlaub war. „Ich kenne den Mann gar nicht, habe ihn nie gesehen“, so der Jurist, „aber mein Name steht halt auf dem Briefbogen.“

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Foto: Sergej Lepke

Nachdem jetzt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage wegen sechsfachen Mordes und Mordversuchs vorgelegt hat, wurde bekannt, welche dramatischen Szenen sich in der Kanzlei abgespielt haben. Der Koch soll zunächst versucht haben, Rechtsanwältin Ulrike F. und einen Mitarbeiter zu erschießen. Vier Mal drückte er ab, konnte aber wohl mit der Pistole nicht umgehen. Er hatte offenbar nicht durchgeladen.

Die 54-Jährige ließ sich offenbar aus Angst hinter ihrem Schreibtisch fallen. Möglicherweise ihr Todesurteil. Denn der Koch soll sich auf die am Boden liegende Frau gestürzt und sie mit 14 Stichen verletzt haben, davon acht in den Kopf. Ulrike F., die sich verzweifelt gewehrt haben soll, war sofort tot.

Rechtsanwalt Bernhard L. versuchte, seiner Kollegin zu helfen. Ihn soll der Koch mit dem Messer ins Auge getroffen haben. Außerdem trug der 51-Jährige eine Verletzung der inneren Halsschlagader davon, die schließlich zum Tod führte.

Anschließend türmte Yanqing T. Papier auf einem Schreibtisch, übergoss es mit Benzin und zündete den Stapel an. Bei dem Feuer wurden die Büroräume so beschädigt, dass Lauppe-Assmann die Kanzlei verlegen musste. „Ich habe meine Meinung zu unserem Strafrecht als Betroffener komplett geändert“, so Lauppe-Assmann, „wer einem anderen Menschen eine Flasche auf den Kopf haut, oder ihn mit einer Ohrfeige so verletzt, dass das Trommelfell platzt, der gehört ins Gefängnis.“ Yanqing T. war schon mehrfach als Gewalttäter aufgefallen. Zuletzt war er mit einer Geldstrafe von 2700 Euro davon gekommen.

Auch im Gefängnis steht der 48-Jährige inzwischen unter strenger Beobachtung. Einem Mithäftling gegenüber soll der Koch angekündigt haben, dass es ihm nicht gut gehe und er sich umbringen werde. Vorher wolle er aber zwei Justizbeamte töten — mit Bissen in den Hals. Zurzeit wird er im Gefängnis psychologisch untersucht.

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