Düsseldorf Aufgetauchte „Tote“ muss jetzt für lebend erklärt werden

Warum Petra P. vor 31 Jahren freiwillig verschwand, bleibt weiterhin ihr Geheimnis. Die Polizei ermittelt nicht weiter.

Düsseldorf: Aufgetauchte „Tote“ muss jetzt für lebend erklärt werden
Foto: dpa

Düsseldorf. Dieser Fall ist eine Seltenheit: Die Behörden wollen die 55-jährige Petra P. jetzt für lebend erklären. Offiziell ist sie seit 1989 nämlich tot: Mit 24 verschwand die Studentin 1984 aus dem Raum Braunschweig, wurde von der Polizei und selbst in der TV-Sendung „Aktenzeichen XY .... ungelöst“ gesucht — ohne Erfolg. 1989 erklärte man sie für tot. Doch wie die WZ berichtete, tauchte P. Ende September in Düsseldorf wieder auf.

„Für uns ist der Fall eigentlich erledigt“, sagt Joachim Grande von der Braunschweiger Polizei. Noch immer wissen die Ermittler nicht, warum die Frau vor 31 Jahren verschwand und wie sie seither lebte: „Sie sagt wenig bis gar nichts.“ Klar ist, dass es ein schwieriges Leben war. Petra P. lebte unter falschem Namen — aber für den gab es keine Papiere. Sie hatte keine Krankenversicherung, war einmal in all den Jahren beim Arzt, den sie bar bezahlte. „Wie alles andere auch — Miete, Strom“, sagt Grande. „Deshalb brauchte sie auch kein Bankkonto.“ Sie hätte aber auch nie eine Rente bekommen.

Zwingen kann Petra P. niemand zur Auskunft — es sei ihr Recht gewesen, zu verschwinden, erklärt Grande. Auch sei der verurteilte Gewalttäter, der zwischenzeitlich mal ihren Mord gestanden hatte — was er allerdings später widerrief —, nie in dem Fall angeklagt worden. Ob es zwischen P. und ihrer Familie inzwischen Kontakt gebe, wisse er nicht. Die Polizei Braunschweig werde aber versuchen, noch einmal zu vermitteln.

Ins Leben zurück muss P. aber in jedem Fall — das ist Gesetz. Grande: „Es fehlt nur noch ein Nachweis, dass sie es wirklich ist.“ Deshalb werde mit ihrem Einverständnis ein DNA-Abgleich gemacht. „Der liegt noch nicht vor“, sagt Birgit Seel von der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Das Verfahren sei aber eine Frage von wenigen Wochen.

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